Stillstand ist Rückschritt
Sehr geehrte Mitstreiter,
unsere Personalräte und Gremien der Vertrauenspersonen haben inzwischen gelernt, mit der Pandemie umzugehen.
Die zurzeit bestehenden befristeten Regelungswerke, zumindest für Personalräte bis 31. März 2021 befristet, werden, wo möglich, ausgeschöpft. Natürlich gibt es bei der technischen Ausstattung und bei der Anwendung ein deutliches Stolpern im Maschinenraum. Mal ist es das fehlende Bild, mal der fehlende Ton und mal zu viel Ton oder Bild oder zu viel Kinderbetreuung im Hintergrund. Homeoffice sorgt wie bei vielen Menschen in diesem Land, auch bei unseren Interessenvertretern, für ungeahnte Herausforderungen. Wenn für mich eines deutlich wurde: Eine zukunftsfähige Universallösung des technischen Fortschrittes mit Vereinzelung ist diese technische Übergangszeit nicht.
Nichts ersetzt den persönlichen Dialog, wenn es um die Interessenvertretung der Menschen in der Bundeswehr geht. Zu diesem Ergebnis kommen auch die Verfasser der Novelle des Bundespersonalvertretungs-gesetzes. Nach intensiven Beratungen und Anhörungsrunden im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat ist sie auf dem Weg ins Parlament. Das Bundeskabinett hat nunmehr den Gang der Gesetzgebung eröffnet. In diesem Monat werden die Gewerkschaften und Berufsverbände, also auch der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV), im Rahmen einer Expertenanhörung mit sachkundigen Politikern des Deutschen Bundestages weitere Überzeugungsarbeit leisten müssen. Dabei wird natürlich auch die Digitalisierung der Gremiumsarbeit ein Thema sein.
Die Pandemie lässt uns, den DBwV, nicht aus der Verantwortung, für unsere Mitglieder auch unter erschwerten Bedingungen das Beste herauszuholen. Die Community unserer Organisation Mitarbeitervertretung hat ein starkes Netzwerk für die Beteiligungsgremien aufgebaut und stellt sicher, dass alle angemeldeten DBwV-Mitglieder in Personalrats- oder Vertrauenspersonenfunktionen über einen breiten Fundus an Informationen verfügen können. Sie müssen sich, so noch nicht geschehen, lediglich in der DBwV-Community anmelden.
Viele hundert Mitglieder sind bereits Teil dieser Community. Wir haben die Rechtsprechungsübersicht rund um die Mitbestimmung ausgebaut und das Tool FAQ’s für alle Grundsatzfragen zur Mitarbeitervertretung reichlich gefüttert. Wenn Sie hier nicht weiterkommen, sprechen Sie uns an. Unser Referat 5 in der Rechtsabteilung des DBwV hilft Ihnen gerne weiter. Aktuell sind für unsere in Personalräten aktiven Mitglieder umfangreiche Hinweise zur Gestaltung von Personalratswahlen bereitgestellt worden – denn nach der Wahl ist vor der Wahl.
Ein oder zwei Blicke lohnen sich sicher. Die folgenden Seiten dieses Magazins beschäftigen sich wieder mit dem Truppenalltag der Mandatsträger, denn Stillstand ist Rückschritt, sowie mit den Grundlagen zur Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitervertreter.
Bitte bleiben Sie weiterhin gesund und uns gewogen! Passen Sie auf sich und andere auf!
Mit kameradschaftlichen und kollegialen Grüßen
Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte
Bundesvorstand Deutscher BundeswehrVerband