Schritt nach vorn: Die anstehende Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes
Für den Vorsitzenden Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, ist, nach Ende der Frist für die Verbändebeteiligung zur anstehenden Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes, der Zeitpunkt gekommen, in Gesprächen mit Parlamentariern für die Umsetzung der vielen Verbesserungen zu werben.
Was der Betriebsrat in einem zivilen Unternehmen ist, sind die Personalräte und Vertrauenspersonen in der Bundeswehr. In der Bundeswehr herrscht noch das duale System vor: In den personalratsfähigen Dienststellen wählen die Soldaten eigene Vertreter in den zivil/militärisch gemischten Personalrat, in den beweglichen Einheiten gibt es Vertrauenspersonen.
"Als Faustformel gilt: Alles, was „kämpft, fliegt oder schwimmt“ hat Vertrauenspersonen. Diese Mitbestimmung ist eine Stärke! Sie bedeutet Teilhabe an Entscheidungsprozessen, gelebte Innere Führung und die Wahrnehmung demokratischer Rechte, ohne die militärische Hierarchie in Frage zu stellen. Davon profitieren die Streitkräfte", so Andreas Hubert.
Mit Blick auf die großen Veränderungen, die diese Freiwilligenarmee derzeit gerade in sozialen Verbesserungen erfährt, sei es naheliegend, dass auch die Mitarbeitervertretung und insbesondere die für den zivilen Anteil selbstverständlichen Rechte weitestgehend auf die Soldaten übertragen werden können.
"Die anstehende Novelle des Soldatenbeteiligungsgesetzes verbessert die Mitbestimmung und ist daher ein richtiger und guter Schritt nach vorn", fasst Andreas Hubert zusammen.