Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Foto: pixabay

Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Foto: pixabay

30.01.2019
ah

Jetzt gilt es, genau hinzusehen

Liebe Leserinnen und Leser,

am 9. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag in seiner 176. Sitzung das Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz stammt in seinem Entwurf von der Bundesregierung und wurde in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke von den Abgeordneten angenommen.

Mit dem Gesetz wurde das Ziel der Modernisierung der Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten aus dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2013 bis 2017 erfüllt.

Am 8. Januar 2019, vier ministerielle Mitzeichnungsgänge und ein gesetzlich gefordertes Beteiligungsverfahren mit dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss und dem Hauptpersonalrat später, sind die Ausführungsbestimmungen (ZDv 1472/1) vom Berg der Erkenntnis in die Truppe gerollt.

Nach 28 Monaten intensivem Abnutzungskrieg, in denen die militärischen OrgBereiche und weitere interessierte Kreise mit Zugang zur Leitung nach neuen Interpretationen des Gesetzgeberwillens gesucht haben, ist diese am Ende zähe Steißgeburt jetzt auf dem Feld der Ehre angekommen. Gut ist, dass es jetzt zunächst eine (vermeintliche) Rechtssicherheit im Umgang mit dem seit 2016 gültigen Gesetz gibt.

Der Beteiligungsalltag wird zeigen, wo Aufwand und Nutzen nicht zusammenpassen. Streitigkeiten könnten auf den üblichen (Rechts-)Wegen einer Klärung zugeführt werden – für uns seit 1991 gelebte Praxis. Die angesichts der momentanen Debatte über nachhaltige Attraktivität angepeilte erneute Novellierung zum Soldatenbeteiligungsgesetz lässt zügige Anpassungswünsche zur Vorschriftenlage seitens der Leitung erwarten. Die Beteiligungsgremien jedenfalls haben die Entwicklung nicht verzögert, sondern vielmehr mit Blick auf die Folgen für das System zutreffend Kritik geübt. Da Verschlechterungen durch die neuen Ministeriums-Initiativen drohen, dürften die Beteiligungsgremien jetzt sehr genau hinsehen. Und der Deutsche BundeswehrVerband wird sicher seine Unterstützung gewähren und sich nicht in die Büsche schlagen.

Unsere Mitglieder haben uns die Durchsetzung von Verbesserungen der Beteiligungsrechte für Soldatinnen und Soldaten ins Stammbuch geschrieben. Stillstand ist Rückschritt und das ist nicht der Auftrag!

In diesem Sinne, bleiben Sie uns gewogen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Ihr
Andreas Hubert

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

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