01.08.2016

Frühe Anmeldung sichert gute Plätze!

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Nachwehen der Personalratswahlen sind abgeklungen. Die Personalräte aller Ebenen haben sich konstituiert. Die Vorstände sind gewählt, die Tagesarbeit hat begonnen.

Allen Personalräten, besonders ihren Vorständen, wünsche ich eine glückliche Hand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Ehrenamt.

Diese Aufgaben sind auch deswegen herausfordernd, weil das neue Soldatenbeteiligungsgesetz in Kraft tritt. Derzeit erstellt das Ministerium eine Vorschrift als Handlungshilfe für Vorgesetzte, Personalräte und Vertrauenspersonen. Mit Interesse beobachte ich natürlich, wie hier das Gesetz ausgelegt wird. Die Autoren der Handlungshilfe haben jedenfalls offenbar die Ruhe weg. So soll im September eine weitere Gesprächsrunde mit Beteiligungsgremien stattfinden. Nun denn: Das Gesetz ist maßgebend. Die Vorschrift soll lediglich helfen zu verstehen, sie ersetzt nicht den Willen des Gesetzgebers.

Wir unterstützen durch gezielte Weiterbildung

Was die Schulungen für Personalräte angeht, tummeln sich jede Menge Scharlatane mit Billig-Angeboten auf dem Markt. Die Verwaltungen werden sich wie immer auf fehlende Mittel berufen. Wir helfen Ihnen aber, Ihre Schulungsansprüche durchzusetzen! Denn Personalräte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Grund- und Spezialschulungen, die der Arbeitgeber bezahlt.

Das einwöchige Zusammensein mit anderen Personalräten aus unterschiedlichen Dienststellen ist dabei der wirkliche Mehrwert. Unser Manfred-Grodzki-Institut ist die richtige Adresse für fundierte Personalratsschulungen! Vertrauenspersonen haben nun einen erweiterten Schulungsanspruch. Noch ist nicht klar, wie der Dienstherr den befriedigen will. Wir bleiben hier am Ball!

Fachtagung Beteiligungsrechte

Für den 25. und 26. Oktober ist die Fachtagung Beteiligungsrechte als Kick-off-Veranstaltung für die in Teilen neue Beteiligerfamilie in Berlin geplant. Freigestellte Personalräte, Vertrauenspersonen, Vertreter der schwerbehinderten Menschen und militärische sowie zivile Gleichstellungsbeauftragte sind unsere Zielgruppe.

Die Einladung gilt nur für Mitglieder des DBwV. Jede Dienststelle sollte vertreten sein. Sollten Sie mehrere freigestellte DBwV-Mitglieder in Ihrer Dienststelle haben, legen Sie bitte eine Reihenfolge fest. Bei freien Kapazitäten laden wir entsprechend nach. Der Anmeldeschluss ist der 31. August. Wir tauschen Erfahrungen und Gedanken unter anderem zum SBG, zu aktuellen Rechtsentwicklungen und zu den Wahlen 2016 aus. Die Verbandspolitik ist ebenso mit im Boot wie die „große“ Berliner Politik.

Für die Fachtagung kann Sonderurlaub eingereicht werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen/Euch eine erholsame Ferienzeit.


Herzlichst

Ihr
Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte