"Wenn der Startschuss fällt, sollte jeder von seinem Wahlrecht Gebrauch machen", betont der Vorsitzende Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert. Foto: Fotolia

"Wenn der Startschuss fällt, sollte jeder von seinem Wahlrecht Gebrauch machen", betont der Vorsitzende Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert. Foto: Fotolia

26.04.2019
ah

Erfahrung und frischer Wind erforderlich

Liebe Leserinnen und Leser,

nach der Amtszeit ist vor der Amtszeit. Vier Jahre erfolgreiches Wirken des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der Verteidigung mit turbulenten Abschnitten enden jetzt. Im Juni wird neu gewählt.

Zahlreiche Mitglieder des aktuellen Gremiums stellen sich zur Wiederwahl und auch neue Kandidaten haben sich auf den Weg gemacht, ehrenamtlich die herausfordernden Aufgaben in diesem für die Soldatinnen und Soldaten wichtigen Beteiligungsgremium anzugehen. Für eine erfolgreiche Wahl wünsche ich allen zugelassenen Kandidaten schon heute eine breite Zustimmung ihrer Wählerschaft.

Wie schon in den vergangenen Ausgaben dieses Magazins gibt der amtierende Sprecher des Gesamtvertrauenspersonenausschusses, Oberstleutnant Tobias Brösdorf, nachfolgend auf unseren Seiten weitere Einblicke in die komplexen Themenfelder der „Beteiliger“. Einen umfassenden Überblick über die Arbeit des Gremiums in den zurückliegenden vier Jahren können Sie in der regelmäßig erscheinenden GVPA-Info (Zugang über das IntraNet Bw) erhalten. Für alle in unserer MAV-Community eingetragenen Mitglieder ist diese Publikation auch auf unserer Onlineplattform einsehbar.

Die dargestellten Themenfelder, deren Komplexität und das immer höher werdende Tempo der laufenden Veränderungsprozesse zu den Trendwenden machen deutlich, dass es wichtig ist, mit neuen und bereits erfahrenen Mitgliedern in die neue Amtszeit zu gehen.

Wahlberechtigt sind, wie bereits mehrfach aufgezeigt, nur die aktiven Vertrauenspersonen. Die Briefwahl ist angeordnet. Wenn der Startschuss fällt, sollte jeder von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.

Es bleibt mein alter Grundsatz;

„Nicht die Frage, ob es den Gesamtvertrauensausschuss gibt, ist entscheidend, sondern wer die Funktionen für Sie alle ausübt.“

In diesem Sinne, bleiben Sie uns gewogen.

Herzlichst,
Ihr Andreas Hubert

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick