Andreas Hubert informierte über die Neuerungen im Bundespersonalvertretungsgesetz. Foto: DBwV/Yann Bombeke

Andreas Hubert informierte über die Neuerungen im Bundespersonalvertretungsgesetz. Foto: DBwV/Yann Bombeke

01.10.2021
Uwe Hahn

Der Auftakt ist gemacht!

Die Beteiligungsrechte standen im Fokus auf der DBwV-Fachtagung Zivile Beschäftigte. Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des DBwV-Fachbereich Beteiligungsrechte im Bundesvorstand informierte über die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG).

Kurz nach der Bundestagswahl mit noch unbestimmten Ausgang der Regierungsbildung, tagten die Beamten und Arbeitnehmer unter der Leitung des Vorsitzenden  des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, Klaus Herman Scharf, in Berlin. 60 zivile Mitglieder aus dem Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) hatten sich auf den Weg gemacht, um über die Zukunft des Öffentlichen Dienstes beim Bund zu diskutieren.

Einen zentralen Block auf dieser Tagung bildete der Fachbereich Beteiligungsrechte. Andreas Hubert, der sich 2008 dafür einsetzte, dass der DBwV auch die Interessen der zivilen Beschäftigten in der Bundeswehr vertritt, stellte zunächst die politische Entstehung der Gesetzgebung zur Sicherung der Beteiligungsrechte in der Pandemie dar. Der DBwV-Fachbereich Beteiligungsrechte unterstützte die vorläufigen Regelungen und damit die anschließende Novelle des BPersVG mit den heutigen Verstetigungen. Sebastian Hinz aus der Rechtsabteilung des DBwV räumte Unklarheiten über die inhaltlichen Neuerungen aus und erläuterte juristische Feinheiten.

Zusammen mit den beiden zivilen DBwV-Spitzenkandidaten bei der Hauptpersonalratswahl 2020, Klaus-Hermann Scharf und Technischer Regierungsamtsinspektor Bernd Kaufmann, erklärte Andreas Hubert die Auswirkungen der Pandemie auf die Wahlergebnisse sowie die Trends mit Blick auf die kommenden Wahlen der Personalvertretungen 2024.

Personalräte, so Hubert, sind das „scharfe Schwert der Gewerkschaften und Verbände“. Wenn die Gewerkschaften und Verbände ihre Arbeit gemacht haben, finde die Umsetzung und Überwachung mit Rechtsanspruch auf Gehör im laufenden Dienstbetrieb eben genau durch die Personalräte statt. Hier, so Hubert weiter, sei eine enge Verzahnung zwischen DBwV und Mitarbeitervertretung das Gebot der Stunde.

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