Die Vertrerinnen und Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen waren vom DBwV zur Fachtagung nach Berlin eingeladen worden. Foto: DBwV/Sarina Flachsmeier

Die Vertrerinnen und Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen waren vom DBwV zur Fachtagung nach Berlin eingeladen worden. Foto: DBwV/Sarina Flachsmeier

16.09.2024
Von Eva Krämer

Bundeswehr als inklusiver Arbeitgeber – Fachtagung mit den Schwerbehindertenvertretungen

10.000 schwerbehinderte Menschen arbeiten in der Bundeswehr. Um diese Menschen zu unterstützen, gibt es die Schwerbehindertenvertretung. Rund 30 Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen der Bundeswehr trafen sich Ende August zu einer Fachtagung in der Bundesgeschäftsstelle des DBwV.

Berlin. Zum zweiten Mal trafen sich die Schwerbehindertenvertretungen der Bundeswehr in der Bundesgeschäftsstelle des DBwV in Berlin. Unter der Leitung von Oberstabsfeldwebel Sascha Altenhofen, Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte im DBwV, kamen fast 30 Teilnehmer aus ganz Deutschland zusammen. Im vergangenen Jahr hatten sich die Schwerbehindertenvertretungen zum ersten Mal getroffen. „Dieses Jahr haben wir bereits deutlich mehr Interessenbekundungen erfahren und die Teilnehmenden-Anzahl hat sich fast verdoppelt. Eine sehr erfreuliche Entwicklung für den Fachbereich Beteiligungsrechte und die Wertschätzung der täglichen Arbeit“, sagte Sascha Altenhofen.

Die Tagung begann mit einem Vortrag von Burkhard Kötke, Rechtsanwalt in der Rechtsabteilung des DBwV. Ein Schwerpunkt seines Vortrags: das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). „Ziel des BEM ist es, erkrankte Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres mindestens sechs Wochen erkrankt sind, wieder in die Dienststelle einzugliedern“, erklärt Kötke. So sollen Fehlzeiten reduziert und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden. „Ziel ist es vor allem, den Arbeitsplatz des Mitarbeiters langfristig zu erhalten“, so Kötke.

Erwerbsminderungsrente und Grad der Behinderung

Als weiterer Gast war Christof Walter, Leiter der Abteilung Recht und Beratung beim Sozialverband VdK Hessen-Thüringen eingeladen. Der Sozialverband VdK vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, chronisch Erkrankten sowie älteren und benachteiligten Menschen. Darüber hinaus berät und vertritt der Verband in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Walter referierte zu den Themen Erwerbsminderungsrente und Grad der Behinderungen. „Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen“, sagte Walter. Der Maßstab für das Leistungsvermögen sei nicht der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf, sondern der allgemeine Arbeitsmarkt.

Der Grad der Behinderung (GdB) war ein weiterer Teil von Walters Vortrag. „Der Begriff Behinderung setzt sich immer aus den Bereichen Gesundheitsstörung und funktionale Einschränkung zusammen“, erklärte Walter. „Der Grad der Behinderung beziffert die Schwere einer Behinderung, er sagt jedoch nichts über die Leistungsfähigkeit aus. Viele Betroffene leiden unter mehreren Erkrankungen“, sagte Walter.

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben zum Beispiel einen besonderen Anspruch auf Zusatzurlaub und können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen. Ab einem GdB von 30 bzw. 40 können Berufstätige bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden.

Truppenärztliche Aspekte

Zum Abschluss des ersten Tages referierte Oberstleutnant Peter Wittmer, Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (KdoSanDstBw), über die truppenärztlichen Aspekte im Schwerbehindertenbereich: „Dazu gehören zum Beispiel eine besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes, Dienst- und Arbeitsbefreiung bei extremen Witterungsverhältnissen sowie besondere Regelungen zu Arbeits- und Pausenzeiten“, so Oberstleutnant Wittmer. Ein wichtiges Thema war für Wittmer auch die Behindertenausbildung: „In der Behindertenausbildung sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, mit Menschen mit Behinderungen umzugehen.“

Der zweite Tag der Tagung begann mit einem Vortrag durch Stabshauptmann Claudia Schalling, Ansprechstelle für Transgenderangelegenheiten im KdoSanDstBw. Zu ihren Aufgaben gehört vor allem die Beratung in Transgenderfragen. Sie ist aber nicht nur für Angehörige des Sanitätsdienstes da, sondern für alle Menschen in der Bundeswehr, die Fragen zum Thema Transgender haben.

Stabshauptmann Schalling erzählt nicht nur von ihren Aufgaben, sondern auch von ihrer eigenen Transgender-Geschichte: 1985 trat Schalling in die Bundeswehr ein - „da war ich noch die Version 1.0“, sagt sie. Schalling wurde als Junge geboren. „Aber irgendwann ging das nicht mehr.“  2012 outete sie sich als transsexuell. Seit 2013 lebt sie als Frau. „Leider gibt es immer noch viele Vorurteile gegenüber transsexuellen Menschen und die Bundeswehr ist immer noch eine Männerdomäne“, sagt Schalling. Sie habe schon erlebt, dass Transgender von Vorgesetzten absichtlich mit falschen Pronomen angesprochen wurden.

Was es braucht, sei unter anderem ein Leitfanden zum Umgang mit transgeschlechtlichen Menschen. „Wir müssen es uns zur Aufgabe machen mit militärischen und zivilen Vorgesetzten gemeinsame Lösungen zu erarbeiten“, so Schalling.

10.000 Schwerbehinderte in der Bundeswehr

„Insgesamt gibt es derzeit etwa 10.000 schwerbehinderte Menschen in der Bundeswehr“, berichtet Regierungsdirektorin Dr. Doris Milkert. Sie ist die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Bundesministerium der Verteidigung. 8.000 der Schwerbehinderten sind zivile Angestellte, 2000 sind Soldaten. „Bei den Soldaten ist die Tendenz steigend“, berichtet Dr. Milkert. Die Bundeswehr verstehe sich als ein inklusiver Arbeitgeber. Hauptmaxime sei die Integration. „Wichtig ist, dass wir immer wieder miteinander reden und erklären“, so Dr. Milkert. Eine wichtige Aufgabe für die Zukunft sei die Überarbeitung der Inklusionsvorschrift.

„Es waren eine Menge Vorträge mit dabei, die uns gezeigt haben, wo überall noch Probleme sind, die angepackt werden müssen, wo wir uns gegenseitig unterstützten, können“, sagte Sascha Altenhofen zum Abschluss der Tagung. „Es gibt immer noch Dinge, auf die die Politik und das BMVg immer wieder hingewiesen werden müssen.“
Im kommenden Jahr wird die Fachtagung mit den Schwerbehindertenvertretungen dann zum dritten Mal fortgesetzt werden.

Was ist die Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststellen. Sie vertritt die Interessen aller behinderten Menschen in der Bundeswehr, unabhängig davon, ob es sich um Tarifbeschäftigte, Beamte oder Soldaten handelt. Derzeit gibt es rund 300 Schwerbehindertenvertretungen in der Bundeswehr. Die Inklusionsbeauftragten vertreten den Arbeitgeber Bundeswehr und beraten die Dienststellen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten gegenüber schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten. Darüber hinaus steht den Betroffenen ein Netzwerk von Ansprechpartnern innerhalb und außerhalb der Bundeswehr zur Verfügung.

Sehen Sie hier den Videobeitrag zu der Fachtagung

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