10.03.2016

Beteiligungsrechte der Soldaten werden gestärkt

Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes.

 

Am Mittwoch, 9. März, hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes beschlossen. Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV, begrüßt diesen wichtigen Schritt: „Nach Jahren des Stillstands stehen wir vor einem weiteren sozialen Fortschritt. Die Stärkung der Beteiligungsrechte der Soldaten ist eine wesentliche Forderung unserer Mitglieder und entspricht der Beschlusslage der Hauptversammlungen unseres Verbands.“

Der Gesetzentwurf ist Folge zahlreicher intensiver Arbeitsgespräche im Verteidigungsministerium, an denen der Deutsche BundeswehrVerband als Spitzenorganisation der Menschen der Bundeswehr stets beteiligt war. Auch die Spitzengremien der Mitarbeitervertretung waren eingebunden und ihre Expertise konnte in den Arbeitsprozess einfließen. So wurden die Beratungen mit einem Konsens zwischen Ministerium, Spitzengremien und Interessenorganisationen abgeschlossen. Deswegen stehen nun wichtige Verbesserungen in der Ausgestaltung der soldatischen Beteiligungsrechte an, beispielsweise werden zukünftig auf Ebene der Inspekteure reguläre Vertrauenspersonenausschüsse und in den nachgeordneten Bereichen Vertrauenspersonenversammlungen eingerichtet. Bisherige Lücken bei den Personalräten auf diesen Ebenen werden auch endlich geschlossen. Damit sind die neuen Führungsebenen der Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche in der soldatischen Beteiligung abgedeckt.

Der jetzigen Planung folgend soll das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag beschlossen werden. Der BundeswehrVerband wird den Gesetzentwurf auch im parlamentarischen Verfahren begleiten.