Startschuss zum digitalen Dialog für alle DBwV-Mitglieder, für Themen der Beteiligungsgremien in der Bundeswehr. Foto: DBwV/Hahn

Startschuss zum digitalen Dialog für alle DBwV-Mitglieder, für Themen der Beteiligungsgremien in der Bundeswehr. Foto: DBwV/Hahn

30.04.2021
Oberstabsfeldwebel Karl-Uwe Hahn

Beteiligung für alle

In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Projekte, die Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert angegangen ist. Von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für die Beteiligungsgremien in der Bundeswehr, über Personalratswahlen 2020 unter ganz besonderen Voraussetzungen, bis zu Unterstützungen der DBwV-Mandatsträger in den Dienststellen.

Als Fachbereichsvorsitzender „Beteiligungsrechte“ im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV) sucht Andreas Hubert den Austausch mit den Mitgliedern der MAV Community des Deutschen BundeswehrVerbandes, die in den verschiedenen Beteiligungsgremien der Bundeswehr ein Mandat ausüben.
 
Pandemiebedingt wurde Ende April 2021 der erste digitalen Dialog unter dem Motto, „Beteiligung für alle“ als Test gestartet. Rund 20 Teilnehmer folgten der kurzfristigen Einladung und tauschten sich zu den Themen: Novellierung Bundespersonalbeteiligungsgesetz, Schulungsmöglichkeiten für Mandatsträger sowie Anspruch auf Infrastruktur oder technischer Ausstattung aus.

„Ich freue mich, dass dieser Test so gut angekommen ist“ betonte Andreas Hubert in der Videokonferenz und versprach, dass es zukünftig weitere digitale Konferenzen zum Themenfeld Beteiligungsgremien in der Bundeswehr geben wird. „Der persönliche Kontakt wird zwar hierdurch nicht ersetzt, doch der offene Austausch mit DBwV-Mitgliedern, die für uns tätig sind, ist mir sehr wichtig“, sagte Hubert nach der ersten Veranstaltung. 

Weitere Veranstaltungen – auch mit externen Gästen sind bereits in der Planung, Termine und Themen werden zeitgerecht in der Community in der Gruppe MAV Mitarbeitervertretung veröffentlicht. Hier können die über 600 angemeldeten DBwV-Mitglieder in Personalrats- oder Vertrauenspersonenfunktionen auf einen umfangreichen Fundus der Rechtsprechungsübersicht, rund um die Mitbestimmung und das Tool FAQ´s für alle Grundsatzfragen zur Mitarbeitervertretung, zurückgreifen. „Neuanmeldungen sind immer willkommen“, darauf weist der Fachbereichsvorsitzende abschließend hin.

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