26.07.2018
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Aus einem Amtsschimmel wird kein Traber

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

kaum 21 Monate liegt die Novelle zum Soldatenbeteiligungsgesetz hinter uns. Doch schon droht der Amtsschimmel mit wohlmeinenden Ideen zu den Maßstäben für notwendige soldatische Beteiligungsrechte.

Erstaunlich, dass ausgerechnet die Beamtenriege der Abteilung Personal im Ministerium sich auf den Weg macht, unseren Soldatinnen und Soldaten aufzuzeigen, was gut und richtig ist. In der vergangenen Legislaturperiode unter Ministerin Dr. Ursula von der Leyen waren freies Denken und intensive Zusammenarbeit zwischen BMVg, Gremien, Verbänden und Gewerkschaften angeordnet worden. Das Ergebnis war ein neues Soldatenbeteiligungsgesetz.

Leider machten sich nach Bekanntwerden der neuen Möglichkeiten diverse Sachkundige auf, um ihre persönlichen Fehleinschätzungen zu korrigieren. Wie nicht anders zu erwarten, geschah das erneut zulasten der ehrenamtlichen Mandatsträger in der soldatischen Personalvertretung und der in einer langen Tradition stehenden Vertrauenspersonen und ihrer Gremien. So wird aus dem zuständigen Fachreferat der Abteilung P mit stoischer Verstocktheit Referentendenken in unterschiedlichen Dokumenten in die Republik getragen, deren Ziel uns nicht verborgen bleibt. Weniger soll auf einmal mehr sein – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Die Personalvertreter haben es gleichwohl bemerkt. Erstaunlich dabei ist, dass die Exekutive auf Weisung der Politik so offen agieren kann im Wunsch, die Rechte gewählter Soldatenvertreter zu beschneiden. Auf ein Kompromissangebot darf man gespannt sein.

Wir werden also jetzt etwas intensiver berichten. Am Ende werden sich – wie so oft – auch Gerichte mit streitigen Sachverhalten in der Beteiligungslandschaft beschäftigen müssen.

Die ersten Hinweise dürften den Verteidigern alter Werte nicht schmecken, hat doch das Oberverwaltungsgericht München die Frage nach dem Schulungsanspruch für Personalräte mit „Ja“ beantwortet (siehe nebenstehenden Bericht).

Spannend finde ich auch, dass auf dem Markt der Eitelkeiten Personalräten das Recht auf rechtliche Prüfung von bedeutenden Sachverhalten beschnitten wird. Dienstposteninhaber mit Leitungsfunktion versagen etwa die notwendigen Haushaltsmittel. Heißt das: „Angst auf Amtsseite essen Seele auf?“

Wir sind in diesen Fragen an Ihrer Seite. Möglicherweise wird uns also auch im Sommerloch nicht langweilig ...


Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Hubert

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