Eine neue Vorschrift soll die strukturierte Wiedereingliederung für Langzeiterkrankte regeln. Foto: Adobe Stock

Eine neue Vorschrift soll die strukturierte Wiedereingliederung für Langzeiterkrankte regeln. Foto: Adobe Stock

25.06.2020
DBwV/R4

Nach Langzeiterkrankung: Der Weg zurück in den Dienst

Je länger Menschen erkrankt sind, desto schwerer wird der Weg zurück in den Beruf – und umso wichtiger ist es, dass der Arbeitgeber den Betroffenen passende Angebote und Konzepte dafür bietet. Mit der neuen Vorschrift „Strukturierte Wiedereingliederung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in den Dienst“ (ZDv A-2640/36) will die Bundeswehr Soldaten, die die Verwendungsfähigkeit wieder erlangt haben, in ihrer „bisherigen oder einer anderen geeigneten Verwendung“ wiedereingliedern. Aus dem Zivilen ist das schon lange als „Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)“ bekannt. „Die Bundeswehr kommt hiermit ihrer Fürsorgeverpflichtung nach“, sagt der Vorsitzende Sanitätsdienst im DBwV, Oberstabsfeldwebel Stefan Sprengers. „Es muss verlässliche Leitplanken für Wiedereingliederung geben. Nicht nur, um eine schnelle Rückkehr von Betroffenen in den Dienst und in ihr soziales Umfeld zu gewährleisten, sondern auch, um Vorgesetzten Handlungssicherheit zu vermitteln.“

Die Regelung richtet sich an Langzeiterkrankte, die „aus gesundheitlichen Gründen innerhalb von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen von allen Diensten befreit“ waren. Verantwortlich für den Prozess ist regelmäßig der nächste Disziplinarvorgesetzte. Beteiligt sind neben dem Vorgesetzten, dem Truppenarzt und natürlich dem Betroffenen auch zum Beispiel die militärische Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und die zuständige Vertrauensperson oder ein Mitglied der Personalvertretung.

Auch Partner oder Lotsen für einsatzgeschädigte Soldaten können teilnehmen. In komplizierteren Fällen werden weitere Personen hinzugezogen, etwa Vertreter der Zentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle (ZALK), der interdisziplinären patientenzentrierten Rehabilitationsteams (IPR, also ein individuell zusammengestelltes Team aus Fachleuten, die gemeinsam mit den Erkrankten die Behandlung und die Rehabilitation der Patienten beraten und unterstützen) oder des Sozialdienstes der Bundeswehr. Die möglichen Maßnahmen sind vielseitig: Es kann Telearbeit vereinbart werden, die ergonomische Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Anpassung des Tätigkeitsprofils.

Die neue Vorschrift ist in das Gesamtkonzept zur medizinischen und sozialen Rehabilitation von Soldaten eingebettet. Auch die medizinische Rehabilitation ist durch ein neues Konzept geregelt (K1-9000/4021). Die Erfahrungen bei (Einsatz-) Geschädigten hätten gezeigt, dass Reha-Maßnahmen für Betroffene alleine in zivilen Behandlungseinrichtungen im Sinne einer zeitnahen und effizienten dienstlichen Wiedereingliederung nicht ausreichend seien, heißt es im Konzept. Die besonderen Anforderungen an den Soldatenberuf erforderten eine zielgerichtete medizinisch-dienstlich orientierte Rehabilitation in der Bundeswehr.

Um eine regionale Kompetenz in Verbindung mit der Fähigkeit zur Schwerpunktversorgung komplexer Fallkonstellationen im Bereich der medizinisch-dienstlich orientierten Rehabilitation zu gewährleisten, werden zunächst in ausgewählten Facharztzentren bedarfsorientiert sanitätsdienstliche Rehabilitationsschwerpunkte errichtet. Hier sollen fachübergreifende Therapieangebote für komplexe Fallkonstellationen angeboten werden. Damit sollen in der Fläche die Angebote des Zentrums für Sportmedizin sowie des Psychotraumazentrums des Bundeswehr-Krankenhauses Berlin ergänzt werden. Beide Stellen beraten die Reha-Schwerpunkte fachlich und übernehmen in komplexen Fällen die Behandlung.

„Wichtig für den Erfolg einer Reha und einer Wiedereingliederung ist, dass die einbezogenen Stellen miteinander kommunizieren“, so Sprengers. „Die neuen Vorschriften liefern eine taugliche Grundlage dafür. Jetzt kommt es darauf an, die Regelungen umzusetzen.“

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