Oberstleutnant a.D. Bernd Kraft führt weiterhin die Kameradschaft der Ehemaligen in Wetzlar. Foto: wh

Oberstleutnant a.D. Bernd Kraft führt weiterhin die Kameradschaft der Ehemaligen in Wetzlar. Foto: wh

21.05.2024
wh

Wetzlar: Vorstand im Amt bestätigt

Bei der Mitgliederversammlung der Kameradschaft Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene (KERH) wurden unlängst in Wetzlar die Mitglieder des Vorstandes in ihren Ämtern bestätigt. Im Amt des Vorsitzenden wurde Oberstleutnant a.D. Bernd Kraft wiedergewählt. Außerdem wurden der Stellvertretende Vorsitzende Oberstabsfeldwebel a.D. Peter Lippich, Hauptmann a.D. Jürgen Ferger als Kassenverwalter sowie Stabsfeldwebel a.D. Joachim Kühn als Schriftführer erneut gewählt. Auch die Beisitzer Monika Ehsmann, Stabsfeldwebel a.D. Volker Suhany, Stabsfeldwebel a.D. Klaus George, Oberfeldwebel d.R. Klaus Hoffmann und Oberstleutnant a.D. Walter-Hubert Schmidt wurden bestätigt. Neu in den Vorstand als Beisitzer wurde Hauptmann a.D. Frank Jacob gewählt.

Auch eine Ehrung wurde bei der Mitgliederversammlung vorgenommen: Stabsfeldwebel a.D. Hans Litzinger erhielt die Treueurkunde und Ehrennadel des DBwV aus den Händen von Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Knopf für 50 Jahre Mitgliedschaft.

Im anschließenden Vortrag „Neue Verkehrsregeln und Autofahren für Senioren“ informierte Hauptmann a.D. und Fahrschulleiter Jürgen Ferger die Teilnehmenden zu vielen Änderungen im Straßenverkehr. So wies Ferger darauf hin, „dass das Blinken vom Anfahren vom Fahrbahnrand, beim Abbiegen, beim Fahrstreifenwechsel, beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr und abknickende Vorfahrt vorgeschrieben sei.“ Viele Autofahrer würden das heute einfach missachten, deshalb sei der Hinweis wichtig, „deutlich und rechtzeitig anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen“ wohin man fahre. Wenn ein Bus mit Warnblinkanlage an der Haltestelle stehe, bestehe Überholverbot, nur wenn er an der Haltestelle stehe, dürfe man nur im Schritttempo vorbeifahren – was auch für den Gegenverkehr gelte, so Fahrschulleiter Ferger. Eine Reihe von Änderungen betreffe den Schutz von Radfahrern und Fußgängern.

Auch Änderungen bei Verkehrsschildern sprach er an. Verstöße, die bisher im Bereich der Ordnungswidrigkeiten waren, seinen deutlich erhöht worden und seien im Bußgeldbereich gelandet. Wichtige Hinweise gab es zu dem Thema Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU). Die Führerscheinstelle habe nicht nur die Aufgabe, für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu sorgen, sondern die Fahrer in ihrem Bereich zu überwachen, ob sie noch auch geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen – in der Regel geschehe dies anlassbezogen, erfuhren die Teilnehmenden.

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