Höxter: Kompanieweiterbildung "Einsatzversorgungs- bzw. Einsatzweiterverwendungsgesetz"
Regelmäßig informiert der Landesverband West in Einheiten und Verbänden zu wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, die für die Kameraden/innen in der Truppe von besonderer Bedeutung sind. So auch kürzlich bei der 3. Kompanie des ABC-Abwehrbataillon 7. Hier informierte Stabshauptmann a.D. Roland Sippmann zu den wichtigen Regelungen des Einsatzversorgungs- bzw. Einsatzweiterverwendungsgesetz.
In seinem rund eineinhalbstündigen Vortrag erklärte er den Kompanieangehörigen die Versorgungsansprüche im Falle eines Einsatzunfalles und die damit einhergehenden finanziellen und laufbahnrechtlichen Auswirkungen; beispielsweise die Möglichkeit der Übernahme zum Berufssoldaten für einsatzgeschädigte SaZ, FWD und RDL. Im Namen der rund 70 teilnehmenden Angehörigen seiner Kompanie dankte Kompaniefeldwebel Oberstabsfeldwebel Andre Evers dem Landesverband für die Durchführung der informativen Veranstaltung.