Rund 2.000 Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz gehen jährlich über den Tisch von OStFw a.D. Harald Schmitt. (Foto: Oberstleutnant Matthias Busch)

Rund 2.000 Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz gehen jährlich über den Tisch von OStFw a.D. Harald Schmitt. (Foto: Oberstleutnant Matthias Busch)

28.08.2017
ga

Bonn: Wenn der Rechtsausschuss tagt...

Nicht schlecht staunten die Mitglieder der TruKa KdoSKB ob der Verläufe, mancher Disziplinar- oder Verwaltungsverfahren. Anhand anonymisierter Darstellung hatte Oberstabsfeldwebel a.D. Harald Schmitt, Vorsitzender Rechtsausschuss DBwV, aus seiner langjährigen Tätigkeit in dem Gremium berichtet. "Brauchen Verbandsmitglieder im Zusammenhang mit dem Dienst als Soldat oder ziviler Beschäftigter Rat in Rechtsfragen, können sie diesen sowohl bei unseren Vertragsanwälten als auch bei den Spezialisten in der Abteilung Recht abrufen" erläuterte Schmitt.

"Kommt es  dann doch zum Rechtsstreit, bietet der DBwV umfassenden Rechtsschutz". Über die Gewährung entscheidet satzungsgemäß ein unabhängiger Rechtsausschuss. Hierbei handelt es sich um ein wöchentlich tagendes Gremium, dass jeweils für vier Jahre berufen wird und derzeit mit zwei aktiven sowie zwei ehemaligen Soldaten besetzt ist; erfuhren die zahlreichen Zuhörer im Besucherzentrum BMVg. "Wenn es den besonderen Rechtsschutz mit seinen spezialisierten Fachanwälten nicht gäbe, müsste man ihn schnellstens erfinden" resümierte Kameradschaftsvorsitzender Oberstleutnant Linus Strelau abschließend und dankte sowohl Dieter Peukert für die Unterstützung bei der Vorbereitung als auch Harald Schmitt für den interessanten Einblick in die Tätigkeit des Ausschusses.

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