Angemerkt Februar: Wer sich wählen lässt, muss auch gestalten!
Verehrte Mitglieder des DBwV im LV West,
Februar – Zeit des Karnevals und des Faschings – Zeit fröhlich und ausgelassen zu feiern – und das muss auch so sein. Aber auch die Karnevalisten werden eingeholt durch die Realität des politischen Alltages – gleich, wie sich die Dinge in Berlin mit Blick auf eine regierungsfähige Konstellation entwickeln. Ich bin da klar: Wer sich in den Bundestag wählen lässt, muss bereit sein, gestalten zu wollen. Auch wer sich der Übernahme von Regierungsverantwortung verweigert, trägt Mitverantwortung. Die Bereitschaft zu Kompromissen ist Teil von Politik, im Großen und im Kleinen, im Bundestag, aber auch im DBwV.
Der DBwV kennt das und wir müssen es unseren Mitgliedern immer wieder vermitteln. Aktuell stehen bei den Mitgliedern die Themen Altersgrenzen, Mannschaften als Berufssoldat und Beihilferegelungen ganz oben an. Für alle drei Themen gibt es Vorgaben durch die Beschlüsse der 20. Hauptversammlung. Als DBwV sind wir bisher gut gefahren, den politisch Verantwortlichen frühzeitig deutlich zu machen, welches die Kriterien sind, an denen wir die Entscheidungen bewerten werden.
Hinsichtlich der Altersgrenzen muss der Lebensplanung der Älteren in jeder Beziehung Rechnung getragen werden. Wer in diese eingreifen will, sollte sich über die Auswirkungen hinsichtlich der Berufszufriedenheit im Klaren sein und damit auch die Attraktivität des Berufs für Jüngere berücksichtigen. Wer Soldatinnen und Soldaten länger dienen lassen will, muss wissen, dass das Potenzial für Reservedienstleistung reduziert wird. Es gilt also gesamtheitlich zu denken.
Hinsichtlich der Attraktivität der Laufbahn der Mannschaften sollte bedacht werden, dass zunächst Dienstposten zu definieren sind, auf denen die Qualifikation als lebensälterer, einsatzerfahrener Soldat als Oberstabsgefreiter benötigt wird. Auch die Frage der Auswahl für die neue Laufbahn sollte bedacht werden, bevor man die Anpassung des Laufbahnrechts beschließt.
Und hinsichtlich des Beihilferechtes ist unsere Position eindeutig: Das System von gesetzlicher und privater Krankenvorsorge hat sich bewährt. Die Herausforderungen, denen wir uns im System von Beihilfe und PKV zu stellen haben, werden nicht durch Überführung in die GKV gelöst, sondern indem auch dieses System weiterentwickelt wird. Hier werden wir uns als Berufsverband wie in der Vergangenheit engagieren, hinsichtlich der Beihilferegelungen aber auch hinsichtlich der Unterstützung derjenigen, die als Lebensältere uns um Unterstützung bei der Antragstellung bitten.
Wie immer gilt: Lassen Sie uns miteinander im Gespräch sein, damit ich mit dem Landesvorstand Ihre Ideen und Vorstellungen angemessen vertreten kann.
Thomas Sohst
Ehrlich nach innen – offensiv nach außen.