Füssen: Mitglieder setzen sich mit Erb- und Familienrecht auseinander
Mit dem immer aktuellen Thema Vorsorge hat Vorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Franz Jung zahlreiche Mitglieder der KERH Füssen ins Soldatenheim "Haus der Gebirgsjäger" zur Frühjahrsversammlung gelockt. Mit Rechtsanwalt Martin Bartmann aus Füssen stand zudem ein Fachmann zum Thema Erb- und Familienrecht bereit.
Habe ich alles bedacht für den Fall der Fälle? Wurden alle Vorkehrungen getroffen für den Fall einer ernsthaften, gar lebensbedrohlichen oder handlungseinschränkender Erkrankung? Entsprechen meine erteilten Vollmachten und Verfügungen oder das vor Jahren verfasste Testament noch meinen Wünschen und Bedürfnissen? Typische Fragen, die Bartmann mit seinem Vortrag beantwortete und anhand typischer Fallbeispiele erläuterte. Der Rechtsanwalt verwies mit Blick auf heute oft anzutreffende Familienkonstellationen (Patchwork-Familien) auf die Notwendigkeit, testamentarisch das Erbe zu regeln.
Jung ging anschließend auf verbandspolitische Themen ein, hier speziell nochmals auf die unbefriedigend langen Beihilfebearbeitungszeiten. Auch wenn die Petition dazu erfolgreich eingebracht wurde, ist das Ziel einer einklagbaren gesetzlichen Regelung noch weit, so Jung. Es bleibt dabei: Der DBwV werde auch weiterhin dafür streiten, dass sich die Situation der Beihilfeempfänger spürbar verbessere.
Mit der Ehrung von Oberstabsfeldwebel a.D. Herbert Bühler mit Urkunde und Treuenadel für 50 Jahre im DBwV endete die gelungene Mitgliederversammlung.