07.12.2016
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Tagung für Gruppensprecher der Soldaten, Vertrauenspersonen und Mandatsträger der TruKa

Langenau. Der Einladung des Landesvorsitzenden, StFw a.D. Gerhard Stärk, zur zweiten Tagung dieser Art Mitte November sind im Vergleich zum Vorjahr mit ca. 90 Teilnehmern deutlich mehr Gruppensprecher der Soldaten (ÖPR/GVP), Vertrauenspersonen und Vorsitzenden von TruKa gefolgt.

Dies zeigt einerseits das hohe Interesse der Teilnehmer an den Themen der Tagung, andererseits aber auch wegen der bestehenden Unsicherheit bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen nach SBG und SAZV den hohen Informationsbedarf, um die neu gewonnenen Beteiligungsrechte vollumfänglich wahrnehmen zu können.

Stärk brachte zunächst alle mit seinem Streifzug durch aktuelle Themen der Verbandspolitik von SAZV und Beihilfebearbeitung über Artikelgesetz, Trendwende Personal und Material bis hin zum „Einsatz der Bundeswehr in Innern“ und mit einem Blick auf die Bundestagswahlen 2017 auf einen einheitlichen Kenntnisstand.

Hptm Guido Hedemann, stv. Gruppensprecher im HPR beim BMVg, stellte zunächst Struktur und Arbeitsweise des HPR vor. Das Ziel der Arbeit der Gruppe der Soldaten im HPR sei die Verbesserung der Situation und der Wertschätzung des Bestandspersonals der Bundeswehr.

Er sprach dabei deutlich bestehende Probleme an, die sich ergeben aus einer zum Teil unzureichenden Kenntnis des neuen SBG in Ämtern und Kommandos bis hinein in die Truppe. Damit einher gehe die unzulängliche Umsetzung und sich immer wieder ergebende Fragen in der täglichen Arbeit der Personalvertretungen und VP. Dennoch appellierte er an die Personalvertreter, die Chancen für Verbesserungen der Dienstbedingungen zu nutzen.

Gerade wenn sich wegen nicht klarer Begriffe z.B. in der SAZV Spielraum für Auslegungen der Anwendungen ergeben, solle nicht der Konsens auf minimalstem Niveau gesucht werden. Es gehe darum, Auftragslast, verfügbare Zeit und Personalressourcen in Einklang zu bringen.

Diese unklaren Rechtsbegriffe und Unzulänglichkeiten im SBG diskutierten die Teilnehmer mit Nicole Knorz, Geschäftsführerin Jur.-Ref. des Manfred-Grotzki-Instituts (MGI). Die Zentralvorschrift A 1472/1 „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ gehöre außer Kraft gesetzt, da sie nicht das neue SBG berücksichtige und so zur Verwirrung beiträgt, so Knorz.

Die Besetzung von Haushaltbetreuungsausschüssen, die Wahl von Personalräten in Kleinstdienststellen und der Anspruch auf Schulungen für Vertrauenspersonen waren einige der diskutierten Themen.

Die Schulungen des MGI für 2017 sind ein Angebot des DBwV für Vertrauenspersonen, um deren Position bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte zu stärken.

Mit der Vorstellung des GVPA im BMVg durch seinen Sprecher, Major Tobias Brösdorf, gewannen die Teilnehmer einen Einblick in die Komplexität der Arbeit auf dieser Ebene. Mit einer Rückschau auf die Entwicklung des SBG und der SAZV wurde deutlich, dass der GVPA keineswegs die Verantwortung für die späte Umsetzung trägt.

Verbesserungen sollen nach seinen Informationen durch die Einrichtung einer ministeriellen Arbeitsgruppe erreicht werden Sebastian Lohmüller von der Abt. Recht des DBwV fasste die aktuelle Lage zur SAZV zusammen.

Aus rechtlicher Sicht bleiben offene Fragen in der Umsetzung. So sei auch die Erklärung der Rechtsverbindlichkeit der Arbeitshilfen zur SAZV ohne die Beteiligungsgremien nicht hinnehmbar.

Der DBwV stelle zudem ein Ungleichgewicht in der Anwendung zwischen der „Ämter-„ und der „Truppenbundeswehr“ fest. 23 Handlungsfelder hat der DBwV in den SAZV-Workshop beim BMVg eingebracht. Angesichts einer nach wie vor hohen Auftragslast bei einem objektiv vorhandenen Personalmangel solle z.B. die Anordnung und Auszahlung von Mehrarbeit unter Berücksichtigung des Gesundheitsaspekts flexibilisiert werden. Bürokratieabbau, Klarstellung von unbestimmten Rechtsbegriffen, Aufnahme von Regelungen für RDL, Möglichkeiten des finanziellen Ausgleichs von Rufbereitschaften, Vereinfachung der Auszahlungsmöglichkeiten in der Ausnahme sind einige der Handlungsfelder.

Die Beauftragten für Beteiligungsrechte im Landesverband, Hptm a.D. Herbert Herfort und Uwe Rossow, zeigten die Auswirkungen des SBG auf die Zusammenarbeit von TruKa und Personalvertretungen auf. Sie forderten die TruKa-Vorsitzenden auf, die VP auch im Interesse des DBwV stärker zu unterstützen.

Der Kameradschaftsabend wurde für Gespräche in Gruppen zum Erfahrungsaustausch genutzt. Wegen der Themenvielfalt, bestehender offener Fragen und der Möglichkeit, hier Erfahrungen mit Kameraden zu teilen, wünschen die Teilnehmer eine weitere Tagung dieser Art im nächsten Jahr.