Spitzengespräch DBwV und Beamtenbund auf Landesebene
Stuttgart/Unterhaching. Die beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Mai dieses Jahres zur Umsetzung der sogenannten verfassungskonformen Alimentation waren Grund genug für den Landesvorsitzenden Gerhard Stärk, gemeinsam mit dem Fachmandatsträger Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, mit den Vorsitzenden des Beamtenbundes Baden-Württemberg (bbw) und Bayern das Gespräch zu suchen.
In der Geschäftsstelle des bbw in Stuttgart empfing Landesvorsitzender Kai Rosenberger die Vertreter des DBwV, in Bayern hatte Gerhard Stärk Rainer Nachtigall nach Unterhaching eingeladen. Nach der Erörterung der beiden jüngsten Urteile des BVerfG zur Beamtenbesoldung waren sich alle Beteiligten einig, dass es keine Schlechterstellungen zur gegenwärtigen Situation geben dürfe, insbesondere keine Kürzungen beim Familienzuschlag.
Für die Forderung nach der Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags, der einen breiten sozialen Fortschritt bedeuten würde, heißt dies, dass dieser auch auf die Pensionäre übertragen werden müsse, so die Vorsitzenden der Interessenvertretungen. Eine Gegenfinanzierung des regionalen Ergänzungszuschlags dürfe nicht zu Lasten der Geschiedenen, Witwen und Witwer oder auch der Patchworker geschehen, wie es mit einer Streichung des Familienzuschlags 1 derzeit leider immer noch vom Bundesinnenministerium angedacht ist, waren sich die Gesprächspartner einig. Noch im November werden deswegen weitere Gespräche mit den Gewerkschaften der Polizei und dem Zoll stattfinden.
„Wir müssen gemeinsam vor die Welle kommen und auch bei unterschiedlichen Auffassungen eine breite Koalition bilden“, so Stärk und Dr. Buch vom DBwV.