Ein volles Plenum zeigt das große Interesse an den Themen der Tagung. Foto: Ingo Kaminsky

28.11.2019
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Fachtagung Beteiligungsrechte des Landesverbands in Giengen

Giengen. Fachtagungen des Landesverbands zu Beteiligungsrechten sind die Gelegenheit, sich über Neuerungen im Beteiligungsrecht zu informieren und Erfahrungen auszutauschen. Erstmalig in der Verantwortung für eine solche Tagung stehend, stellte Bezirksvorsitzender Hauptmann Oliver Hartmann ein interessantes Programm für die 40 TruKa-Vorsitzenden, Vertrauenspersonen und Vorsitzenden/Sprecher in Personalräten zusammen, die Tipps und Hilfen für ihre Arbeit und zur Vorbereitung der Personalratswahlen 2020 erwarteten.

Nicht unwichtig waren zunächst die verbandspolitischen Themen, die der stellvertretende Landesvorsitzende Oberstleutnant Josef Rauch vorstellte. Die umfangreichen Verbesserungen in den neuen Gesetzesvorhaben wie dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) werden bei der Umsetzung bei Bundeswehrangehörigen Fragen aufwerfen. Vertrauenspersonen, TruKa-Vorsitzende oder Mitglieder der Beteiligungsgremien als erste Ansprechpartner vor Ort sollten darauf eingestellt sein und helfen, auftretende Unstimmigkeiten für spätere Nachbesserungen zu erfassen.

Personalratswahlen 2020 im Fokus
 
Der DBwV bietet zahlreiche Unterstützungen für die Vertreter in den Mitbestimmungsgremien an, so Ralph Bender mit Blick auf die Personalratswahlen 2020. Mit seinen Hinweisen sensibilisierte der koordinierende Beauftragte des Landesvorstands für Fallstricke, die zur Anfechtung von Wahlen führen könnten. Wichtig sei deshalb eine sorgfältige Vorbereitung, zu der auch die angebotenen Schulungen des DBwV gehören.
Die Personalratswahlen waren auch Thema von Stabshauptmann Martin Vogelsang. Darüber hinaus informierte der Stellvertretende Vorsitzende des HPR über die aktuelle Arbeit des Hauptpersonalrats in den verschiedenen Ausschüssen und Gremien.

Oberleutnant Sebastian Habicht ergänzte mit Informationen zum GVPA. Nach seiner Wahl zum Sprecher habe er organisatorische Veränderungen im GVPA angestoßen, die die Arbeit des GVPA in den unterschiedlichen Gremien effizienter machen sollen. An Beispielen zeigte Habicht die Positionierung des GVPA unter anderem zu geplanten Anpassungen der WDO und zu neuen Gesetzesvorhaben.

Auch Jan-Erik Böhm machte auf Herausforderungen im Zusammenhang mit den Personalratswahlen 2020 aufmerksam. Böhm ist in der Abteilung Recht des DBwV mit der Rechtsberatung zum Beteiligungsrecht befasst. Er gab einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes nach dem Bundeswehreinsatzbereitschaftsstärkungsgesetz.

Beteiligungsgremien sind bei Umsetzung BesStMG gefordert

Mit Spannung wurde der Vortrag des Justitiars des DBwV erwartet. Christian Sieh startete mit dem BestStMG, ein riesiger Verbandserfolg, der in der Umsetzung gerade bei den Zulagen die Beteiligungsgremien fordere. Durch ihre Mitsprache sollten sie dafür Sorge tragen, dass bei den verschiedenen Zulagen möglichst viele Soldaten profitieren können. Sieh stellte im Weiteren einzelne Aspekte zur anstehenden Novellierung der Soldatenlaufbahnverordnung vor. So sei die Einführung eines Dienstgrads Korporal sowie die Laufbahn von Berufssoldaten der Unteroffizier ohne Portepee vorgesehen. Ein offenes Thema sei die Frage der Mindestdienstzeiten für Beförderungen. Auch da ist der DBwV dran, habe aber selbst noch keine akzeptable Lösung identifiziert, so Sieh. Mit Interesse nahmen die Teilnehmer geplante Veränderungen des Beurteilungssystems ab 2021 auf, welches aus Sicht des DBwV viele Verbesserungen beinhalte. Dagegen sehe der Verband in Teilen das Wehrdienstanpassungsgesetz kritisch, da darin enthaltene Änderungen z.B. bei fristlosen Entlassungen aus dem Dienstverhältnis nicht ausreichend mögliche Konsequenzen bedenken.

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