Stärk eröffnet die Tagung und übergibt für die Durchführung an Klaus-Hermann Scharf.

Stärk eröffnet die Tagung und übergibt für die Durchführung an Klaus-Hermann Scharf.

07.12.2016

Fach-/Zielgruppentagung „Zivile Beschäftigte“

Langenau. 14 zivile Beschäftigte aus Bayern und Baden-Württemberg trafen sich Mitte November auf Einladung des Landesvorsitzenden, StFw a.D. Gerhard Stärk, zu ihrer zweiten Fachtagung im Lobinger Hotel.

In seinem Tätigkeitsbericht stellte der Vorsitzende des Fachbereiches Zivile Beschäftigte im Bundesvorstand, Klaus-Hermann Scharf, den aktuellen Sachstand der Arbeit des DBwV im Interesse der zivilen Beschäftigten dar. Scharf konnte einen Zuwachs der Zivilen Beschäftigten als Mitglieder beim DBwV feststellen. Der DBwV als Interessenvertretung der zivilen Beschäftigten wird wahrgenommen. Dennoch bedürfe es einer aktiven Beteiligung der Zivilen Beschäftigten in den Dienststellen, z.B. durch stärkere Teilnahme an Veranstaltungen des DBwV in den Dienststellen. Hier gilt es, die Zusammenarbeit mit Personalräten, aber auch mit den aktiven Kameradschaften der Soldaten weiter zu intensivieren.

Scharf verwies mit der Aufnahme von zahlreichen Vorschlägen zur Steigerung der Attraktivität in den EP 14 des BMVg auf Erfolge. Die Stellenzulage für Feuerwehr, eine vollständige Abdeckung der ziv. Dienstposten mit Plan-/Haushaltstellen und das Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung in den ersten 6 Jahren sind einige Beispiele. Der aktuelle Sachstandsbericht zur 19. Hauptversammlung des DBwV zeige jedoch, dass einige Forderungen der Zivilen Beschäftigten noch nicht realisiert wurden. Diese seien nach Prüfung ggf. erneut in die kommende Landesversammlung einzubringen.

Vorleistungen werden nur unzureichend berücksichtigt

Der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, StHptm a.D. Hartmut Schönmeyer, stellte in seinem Vortrag die Position des DBwV zu Tarifrunden, zum Versorgungsrücklagenänderungsgesetz und zur Rentenentwicklung dar.

Positiv sei, dass die 0,2%ige Versorgungsrücklage in den Tarifanpassungsrunden auch bei Staffelungen nur noch einmal zu zahlen ist. Bei der Arbeit am Versorgungsrücklagenänderungsgesetz seien die unterschiedlichen Interessen von DBwV und DBB deutlich geworden. Schönmeyer stellte die Rentenentwicklung fest, dass in der Diskussion um die Gleichstellung von Renten- und Pensionsempfängern die Vorleistungen der Beamten zur Absicherung ihrer Ansprüche im Alter unzureichend berücksichtigt werden. Zudem werden die Versorgungsbezüge aus dem Versorgungsfonds des Dienstherrn vollumfänglich geleistet. Eine Integration in ein Rentensystem würde die Situation des Rentensystems nicht wesentlich verbessern und wird vom DBwV nicht verfolgt.

Die Teilnehmer der Tagung überprüften in Arbeitsgruppen aufgeteilt nach Beamte und Arbeitnehmer den Sachstand zu den Anträgen von Zivilen Beschäftigten zur 19. Hauptversammlung auf Basis des aktuellen Sachstandberichts auf deren Aktualität.

In der Arbeitsgruppe der Beamten wurden von den ehemals 49 Anträgen 12 priorisiert und für die Landesversammlung vorgesehen. Darunter sind Forderungen zur stärkeren Vertretung der zivilen Beschäftigten in Bundes- und Landesvorstand, Dienstpostenbesetzung-/bündelung, Freistellungen für Zivile Beschäftigte zur Teilnahme an Veranstaltungen des DBwV und Änderungen im Beurteilungssystem.

Die Arbeitsgruppe der Arbeitnehmer hat zahlreiche Anträge aus der 19. Hauptversammlung angepasst und verstärkt. Anträge beinhalten Forderungen zur Informationsbereitstellung für eigene Verbandsarbeit, der Zusammenarbeit mit TruKa, Änderungen der Ausbildung von Zivilen Beschäftigten in Vorbereitungen auf Auslandseinsätze und die Berücksichtigung dieser Einsätze in den Beurteilungen.

Der Landesvorsitzende beschloss die gelungene, erfolgreiche Tagung mit dem Dank für die konstruktive und zielführende Mitarbeit der Teilnehmer. Er forderte die Zivilen Beschäftigten auf, sich eigeninitiativ bei den TruKa in den Standorten für eine Mitarbeit anzubieten. Dies sei ein einfacher Weg, um Informationen vor Ort zu teilen und Themen der Zivilen Beschäftigten in die Kameradschaften einzubringen. Mit einer Wahl zum Beisitzer in einem örtlichen Vorstand der Kameradschaften sei zudem eine Freistellung für Verbandsarbeit möglich. So sei es auch möglich, Anträge zur Landesversammlung über die Standortkameradschaften einzubringen, die durch Delegierte dort vertreten werden.

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