Für die Chefs hielt Tagungsleiter Roland Ehrenberger ein breites Informationsangebot von Personalentwicklung über Beteiligungsrechte bis hin zu rechtlichen Aspekten bereit. Foto: Ingo Kaminsky

Für die Chefs hielt Tagungsleiter Roland Ehrenberger ein breites Informationsangebot von Personalentwicklung über Beteiligungsrechte bis hin zu rechtlichen Aspekten bereit. Foto: Ingo Kaminsky

07.06.2024
Von Ingo Kaminsky

Einheitsführertagung im bayerischen Pfaffenhofen

Die Tagung des Landesverbandes hielt für die Einheitsführer ein breites Informationsangebot bereit, welches von Aspekten der Personalentwicklung in der Bundeswehr über die Anwendung der Beteiligungsrechte bis hin zu einem Ausblick auf Änderungen im Soldatengesetz und Disziplinarrecht reichte.

Tagungsleiter Hauptmann a.D. Roland Ehrenberger komplettierte sein Tagungsangebot mit Handreichungen für die Disziplinarvorgesetzten zur Wahrnehmung ihrer Fürsorgeverantwortung sowie Informationen zur Arbeit und Positionen des BundeswehrVerbandes zu aktuellen Fragestellungen.

Aktuelles aus der Personalführung

Oberstleutnant Andreas Eickner brachte aktuelle Informationen zur Personalführung der Offiziere aus dem BAPersBw mit. Der Referent Personalführung der Offiziere informierte über die unterschiedlichen Auswahlverfahren für Berufsoffiziere und Kompaniechefs, für die Generalstabsausbildung oder für eine A15-Förderung, in denen über Förderungswürdigkeit und Karrieren von Soldaten entschieden wird. Grundlage der Auswahl seien die Bedarfsforderung und nachvollziehbare Kriterien. Um Karrieren auch Unterstellter gezielt aufzubauen, sei ein langfristiger Verwendungsaufbau unter Beachtung von vorgegeben Kriterien notwendig, die ihren Ausgangspunkt haben in der Klärung der Frage „Was wollen Sie werden?“. Eickner betonte, die Auswahlverfahren seien transparent. Er lud ein, sich als Gast bei Auswahlkonferenzen im BAPersBw selbst davon zu überzeugen.

Nach seinem Vortrag zur aktuellen Verbandsarbeit und zu den Folgen der Strukturveränderungen in der Bundeswehr für Ausrüstung und Personalentwicklung diskutierte Landesvorsitzender Oberstleutnant a.D. Josef Rauch über aktuelle Forderungen des DBwV mit den Teilnehmern. Im Zusammenhang mit der Personalentwicklung rief Rauch dabei Vorschläge des Verbandes in Erinnerung wie die Einführung des BS-Status für Mannschaften, Anrechnung von Einsatzzeiten für eine frühere Zurruhesetzung und die Beschleunigung der Einstellungsmodalitäten.

BundeswehrVerband bietet vielfältige Unterstützung für Chefs

Unterstützung für die Chefs bietet der Deutschen BundeswehrVerband in unterschiedlicher Weise zu verschiedensten Themen an, die nach den gesetzlichen Grundlagen auch in der Dienstzeit genutzt werden dürfen, klärte Daniel Grabmann auf.  Die Vorträge der Mitarbeiter des Außendienstes bieten sich für die politische Bildung und für Unterrichtungen der Soldaten z.B. für Einsatzvorbereitung oder generell zu Vorsorgethemen an. Gerade bei der Stationierung der Brigade in Litauen bestehe ein großer Bedarf an solchen Informationen rund um Absicherung, Versicherungen und Vorsorge der Soldaten und deren Familien. Der DBwV unterstütze mit seinen Angeboten Vorgesetzte bei der Wahrnehmung ihrer Fürsorgeverantwortung.

Hier knüpfte Frank Liedtke von der Continentale an. Der Vertragspartner des DBwV stellte seine Angebote zur Kranken-/Pflegepflichtversicherung vor, die trotz freier Heilfürsorge der Soldaten u.a. im Zusammenhang mit Auslandseinsätze, aber auch für die Vorsorge bis hinein in die Familie des Soldaten, von Bedeutung seien. Dies sei ein Baustein im Rahmen der Fürsorge für Soldaten aller Statusgruppen, die einer frühzeitige Weichenstellung bereits in der aktiven Dienstzeit erfordern. Die Continentale biete Vorträge und neutrale Beratung sowohl für die private, aber auch für die gesetzliche Kranken-/Pflegepflichtversicherung (Stichwort Anwartschaften) der Soldaten als auch für deren Familien.

Beteiligungsrechte der Soldaten durch Vertrauenspersonen

Den erfahrenen Chefs waren die Informationen von Oberstabsfeldwebel a.D. Ralph Bender – seit 2012 Beteiligungsrechtler im Landesverband – zum Beteiligungsrecht der Soldaten nicht neu, dennoch waren gerade den Jüngeren unter ihnen die Hinweise für den Umgang mit Vertrauenspersonen hilfreich. Bender hob die starke Rechtsstellung der VP nach BPersVG hervor, versicherte jedoch, dass den VP in seiner Ausbildung der Dialog mit Vorgesetzten als erstes Mittel zur Kompromissfindung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit vermittelt werde. Zudem machte er deutlich, dass VP neben umfangreichen Rechten auch zahlreiche Pflichten haben. Mit seinen profunden Kenntnissen des Beteiligungsrechts und seiner jahrelangen Erfahrung in der Beratung von VP und Vorgesetzten in der Anwendung des Beteiligungsrechts empfahl sich Bender als kompetenter Ausbilder in den Einheiten des DBwV.

Die neue WDO – schneller, einfacher, effektiver

Mit den Neuesten Entwicklungen zum Wehrdisziplinarrecht rundete Alexander Karnop aus der Rechtsabteilung des DBwV die zweitägige Cheftagung ab. Er konzentrierte sich in seinem Vortrag zunächst auf die zu erwartenden Änderungen im 16. SGÄndG, die sich mit der Entlassung von Soldaten unabhängig von der Statusgruppe wegen extremistischer, verfassungsfeindlicher Umtriebe befassen. Im Weiteren stellte Karnop wesentliche Aspekte aus dem Entwurf der neuen WDO vor. Die neue WDO habe das Ziel, gerichtliche Disziplinarverfahren zu beschleunigen und einfache Disziplinarmaßnahen für Vorgesetzte handhabbar und wirkungsvoller zu gestalten. Die Chefs stellten in der Diskussion fest, dass eine auffrischende oder Erstausbildung zum Disziplinarrecht vor Übernahme von Disziplinarverantwortung in den verschiedenen TSK nicht oder unterschiedlich möglich ist.

Die Einheitsführer spendeten bei der Tagung einen Betrag von 172 Euro an die SVS e.V.

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