Beteiligungsrechte stehen im Mittelpunkt einer Fachtagung des Landesverbandes
Die Fachtagung mit StoKa/TruKa-Vorsitzenden, zuständigen Personalvertretungen, Gruppensprecher und Sprecher Vertrauenspersonen im Landesverband in Giengen, geleitet vom Bezirksvorsitzenden Franken, Hauptmann Oliver Hartmann, nahm rechtliche Aspekte der Arbeit in Beteiligungsgremien, anstehende Änderungen der WDO und die Personalratswahlen sowie die Wahlen zum 9. GVPA in den Fokus. Die nahezu 40 Teilnehmer erhielten zudem Hintergrundinformationen zur Arbeit des BundeswehrVerbandes und des GVPA.
Rechtliche Aspekte zur Arbeit der Vertrauenspersonen (VP) und der Personalräte (PR)
Sylvia Tittel vom Referat 5 der Rechtsabteilung des DBwV hatte Fallbeispiele aus der Rechtsprechung zur Arbeit von VP und PR mitgebracht. Tittel erläuterte an einem Fall die Grenzen der Anhörungspflicht von VP bei einer fristlosen Entlassung durch das BAPersBw im Ergebnis einer Disziplinarmaßnahme. Es bestehe kein Anhörungsanspruch der VP gegenüber dem BAPerBw. Der Beteiligungspartner der VP für Anhörungen bleibe der Disziplinarvorgesetzte.
In einem anderen Fall wurde der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Personalrat bestätigt, da das Vertrauen des Dienststellenleiters gegenüber dem PR-Mitglied nach dessen groben Verstoß gegen die Schweigepflicht erschüttert war.
Dass auch eine einzelne VP das Recht hat, Quartalsgespräche mit dem Kommandeur einzufordern, wurde an einem weiteren Fall klargestellt.
Ziele der Neufassung der WDO und Schaffung eines neuen Entlassungstatbestandes
Über Gründe für die Erstellung einer neuen WDO und den damit verfolgten Zielen, informierte der Justitiar des DBwV, Christian Sieh. Seit ca. 2017 mit der Häufung von Vorgängen in der Bundeswehr mit extremistischem Hintergrund sucht die Politik einen Weg, Soldaten sichtbar schnell aus der Bundeswehr entlassen zu können. Eine Möglichkeit wird in der Verschärfung des Wehrdisziplinarrechts gesehen. Darüber hinaus sollen Wehrdisziplinarverfahren schneller, einfacher und effektiver werden. Nicht hinnehmbar seien Verfahrensdauern von 36 Monaten und mehr mit den bekannten Folgen für Betroffene.
Eine Arbeitsgruppe mit breiter Experten- und Verbändebeteiligung erarbeitete dazu Vorschläge für eine neue WDO. Sieh stellte davon einzelne Vorschläge vor. Darunter zähle die Verbesserung der Personalsituation bei den Richtern an Truppendienstgerichten sowie der Ausbildung der Disziplinarvorgesetzten, Einführung einer Frist von sechs Monaten für die Einleitung eines Wehrdisziplinarverfahrens, die breitere Nutzung von Disziplinargerichtsbescheiden („Strafbefehlen“) oder die Schaffung der Möglichkeit einer Verfahrensverständigung („Deal“). Die Anhörung der VP soll zudem in die Hauptverhandlung verschoben werden.
Damit sollen Wehrdisziplinarverfahren beschleunigt, aber auch die erzieherische Effekte durch den zeitnahen Abschluss verbessert werden.
Für Soldaten, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundsätze stehen (Extremisten, Reichsbürger etc.), soll ein neuer Entlassungstatbestand geschaffen werden. Danach soll eine Entlassung per einfachem Verwaltungsakt möglich werden. Dies sei verfassungskonform. Der Rechtsweg stehe den Betroffenen auch nach der Entlassung offen. Damit wäre auch eine Entlassung von Berufssoldaten möglich. Inwieweit dies umgesetzt werde, bleibe abzuwarten, so Sieh.
Aktuelles aus dem GVPA
Der Sprecher des GVPA, Hauptmann Sebastian Habicht, bezog zur erneuten „Kritischen Bestandsaufnahme“ in der Bundeswehr mit den vier Regionalkonferenzen Stellung. Er stelle fest, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse nicht neu seien, sondern es am Willen zur Umsetzung identifizierter Maßnahmen fehle. Bereits das Eckpunktepapier aus dem letzten Jahr enthielte Maßnahmen, mit denen „Wasserköpfe“ abgebaut, die Funktionalität der Streitkräfte wieder hergestellt und die Bundeswehr für Landes- und Bündnisverteidigung ertüchtigt werden sollte.
Mit der erneuten Bestandsaufnahme und dem daraus resultierenden Bericht mit Lösungsvorschlägen hofft Habicht, dass nun endlich Maßnahmen zur Herstellung der materiellen und personellen Einsatzbereitschaft ergriffen werden. Es sei eine letzte Chance der Politik, um nicht das Vertrauen bei den Soldaten gänzlich zu verlieren. Dies kann nur gelingen, wenn jede der Bundeswehr zugeteilte Aufgabe dahingehend geprüft werde, ob sie militärisch notwendig, systemrelevant oder aus Gesetzen abzuleiten ist. Ob die Ehrlichkeit des Berichtes in der finalen Fassung Bestand haben werde, bleibe abzuwarten.
Wie träge die Bundeswehr Veränderungen vorantreibe, zeige das Beispiel der SAZV und der Sachstand zur A-1472/1 Soldatische Beteiligung. Es habe sich auch da in zwei Jahren nichts geändert, so der skeptische Ausblick des Sprechers des GVPA.
Beteiligungsrechte haben für den DBwV hohe Bedeutung
Eine Lanze für das Engagement von Mandatsträgern des DBwV in allen Beteiligungsgremien brach Oberstabsfeldwebel Sascha Altenhofen. Um mehr Einfluss auf Entscheidungen in Beteiligungsgremien zu gewinnen, bedarf es im Hinblick auf die PR-Wahlen und den Wahlen zum 9. GVPA größerer Anstrengungen, beginnend bei den TruKa/StoKa an der Basis bis hin zur Unterstützung von VP und PR durch den DBwV.
Wie das geschehen kann, stellte Altenhof mit Beispielen aus seiner nunmehr fast einjährigen Tätigkeit als neuer Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte vor. In Vorbereitung der PR-Wahlen werde es einen Aktionsplan des DBwV geben, um für die Listen des DBwV geeignete Kandidaten zu gewinnen. Dabei seien Kompetenz der Kandidaten in unterschiedlichen Themenfelder, eine ausgewogene Altersstruktur, Geschlechterverteilung und unterschiedliche Dienstgradgruppen zu berücksichtigen. Für VP, die sich für die Wahl zum 9. GVPA interessieren, gelte das Prinzip der Selbstbewerbung. Den VP sicherte Altenhofen die Unterstützung des DBwV auch nach deren Wahl in den GVPA zu.
Wie eine solche Unterstützung im Landesverband aussieht, verdeutlichte der Koordinierende Beauftragte Beteiligungsrechte im Landesverband, Oberstabsfeldwebel a.D. Ralph Bender. Das reiche von Schulungsangeboten, Ansprechstellen für Beteiligungsrechte bis hin zu rechtlicher Beratung über Vertragsanwälte oder durch den DBwV. Im Landesverband stehen die Beauftragten für Beteiligungsrechte mit ihrer Expertise für VP und PR-Mitglieder bereit.
Dass der Landesverband auch darüber hinaus für seine Mitglieder aktiv ist, zeigte der Landesvorsitzende Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk in einem kurzen Überblick zu ganztägigen Veranstaltungsangeboten des Landesverbands für verschiedene Zielgruppen. Darüber hinaus arbeiten Mandatsträger des Landesvorstandes u.a. in diversen Arbeitsgruppen auf Bundesebene mit.
Über diese Themen hinaus räumte Tagungsleiter Hauptmann Oliver Hartmann den Teilnehmern genügend Zeit ein, um ihre individuellen oder auch allgemein interessierenden Fragen als VP oder als Mitglied in Beteiligungsgremien an die Experten und Mandatsträger des DBwV zu richten. Damit war für die Teilnehmer das Ziel der Tagung vollumfänglich erreicht.