Mit der S1-Tagung des Landesverbands bot Major Daniel Brunner eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch für die Personalbearbeiter. Foto: DBwV/IK

Mit der S1-Tagung des Landesverbands bot Major Daniel Brunner eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch für die Personalbearbeiter. Foto: DBwV/IK

18.11.2024
Ingo Kaminsky

„Ampel-Aus“ ist Thema auf der S1-Tagung des Landesverbandes

Nach einem Jahr ohne S1 - Tagung bot der Landesverband Süddeutschland mit Bezirksvorsitzendem Major Daniel Brunner als neuen Tagungsleiter eine Plattform für den streitkräfte-/org-bereichs und truppengattungsübergreifenden Erfahrungsaustausch von Personalbearbeitern der Bundeswehr.

Neue, aber auch erfahrene S1 – Feldwebel und – Offiziere aus Dienststellen der Bundeswehr von Straßburg bis Bad Reichenhall waren gespannt auf die Informationen zu aktuell beschäftigenden Themen in der Personalbearbeitung aus Sicht des BundeswehrVerbandes.

Auswirkungen des „Ampel-Aus“ auf längst erwartete Gesetzgebung

Landesvorsitzender Oberstleutnant a.D. Josef Rauch griff in seinem Vortrag neben den aus sicherheitspolitischer Sicht gestiegenen Erwartungen an Deutschland und die Bundeswehr von Bündnispartner und Bevölkerung hinsichtlich Verteidigungsfähigkeit und zu leistende Beiträge für die NATO auch die Auswirkungen der Aufkündigung der „Ampel“-Regierung auf. Der Weg zu einer verteidigungs- und kriegstüchtigen Bundeswehr wird immer länger, so Rauch mit Blick auf den aktuellen Sachstand bei Beschaffung von Großgerät und Munition oder bei der Stationierung der Brigade in Litauen. Den vorgelagerten Streit um den Bundeshaushalt bei einer unzureichend finanzierten Bundeswehr spüren die Soldaten u.a. beim Warten auf Beförderungen.

Weitere Details wusste der per WebEx zugeschaltete Vorsitzende Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch zu berichten, der fortwährend  in das jahrelange Gesetzgebungsverfahren zum Artikelgesetz Zeitenwende eingebunden ist. War schon der Bundeshaushalt für die Bundeswehr nicht ausreichend, wird nun zusätzlich nach dem „Ampel-Aus“ die vorläufige Haushaltführung bis wahrscheinlich Mitte 2025 dazu führen, dass Zahlungen lediglich im Rahmen der bisher gesetzlich verankerten Maßnahmen gesichert sind. Das hat zur Folge, dass es kein Artikelgesetz Zeitenwende, keinen alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ), keine zusätzlichen Haushaltkarten für Auflösung der kritischen Beförderungssituation und auch keine ruhegehaltswirksamen Einweisungen auf höhere Dienstposten geben wird. Der DBwV werde seine Forderungen für Verbesserung der dienstlichen und sozialen Rahmenbedingungen auch unter einer neuen Regierung aufrechterhalten. Dennoch war der DBwV erfolgreich, so beim Erhalt des Familienzuschlag Stufe I+II, den Einbezug der Versorgungsempfänger oder auch der Patchworkfamilie.

Wegen einer nicht abgestimmten Änderung im Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation empfiehlt Dr. Buch wegen der unklaren gesetzlichen Lage, Widerspruch beim BVA/Generalzolldirektion einzulegen. Betroffen davon sind Soldaten/Beamte, die mit Ehepartner und kindergeldberechtigten Kindern oder in eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit kindergeldberechtigten Kindern einen gemeinsamen Hausstand führen. Hier sieht der BundeswehrVerband den Dienstherrn in der Informationspflicht.

Personalbearbeitung unter neuem Dienst- und Disziplinarrecht

DBwV-Justitiar Christian Sieh stellte Kernelemente der neuen WDO vor, die insbesondere disziplinargerichtliche Verfahren  „Schneller – einfacher – effektiver“ machen soll, aber auch den Disziplinarvorgesetzten mit einer „strenge Variante“ bei einfachen Disziplinarmaßnahmen ein wirksameres Mittel für die Disziplinierung an die Hand gibt. Einfacher, aber vor allem schneller werden künftig disziplinargerichtliche Verfahren abgearbeitet, so dass sich Nachteile Betroffener wegen des Ausschlusses von Förderungen bei schwebenden Verfahren nicht mehr über mehrere Jahre erstrecken. Die Beteilung der VP beim Truppendienstgericht wurde angepasst. Der Justitiar erklärte zudem den neu geschaffenen Entlassungstatbestand im Soldatengesetz.

Grenzen der Mitwirkung und Rechte von Vertrauenspersonen bei Personalangelegenheiten und in Disziplinarverfahren zeigte Oberstabsfeldwebel a.D. Ralph Bender auf. Grundlage der Arbeit der VP sei das Soldatenbeteiligungsgesetz, so der Beteiligungsrechtler des Landesverbands. Im Zweifel empfiehlt er den Blick in die Fachliteratur. Trotz der starken Rechtstellung der VP rät Bender bei strittigen Themen den Kompromiss dem Rechtsstreit vorziehen.

Aus der Arbeit eines Karrierecenters

Hauptmann Udo Michelberger vom Karrierecenter Stuttgart berichtete von den Herausforderungen und Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Personal für die Bundeswehr. Dabei beeinflussen vielschichtige Faktoren den Erfolg. Das reiche von der Aufstellung der Karrierecenter mit zeitgemäßen Angeboten für die Nachwuchswerbung über die völlig andere Mentalität sowie Ein- und Vorstellungen potentieller Bewerber bis hin zu nicht ausreichenden Aufnahme- und Ausbildungskapazitäten für die Zeitpunkte der Neueinstellungen.

Um den geforderten Aufwuchs von 182.000 auf 203.000 Soldaten sicherzustellen, müssen jährlich 4.000 neu eingestellt werden. Das Ausbleiben einer neuen Wehrform und der demografische Wandel erschweren zusätzlich das Erreichen dieses Zieles. Trotz abgesenkter  Einstiegshürden bestehen Bewerber das Assessment oft nicht. Eine Besonderheit in Baden-Württemberg seien zudem die lukrativen Angebote konkurrierenden Arbeitgeber und die fehlende heimatnahen Bundeswehrstandorte für eine Einberufung. Hohe Rücktrittzahlen sowohl beim KarrC als auch nach den ersten Wochen in der Truppe seien die Folge. Nachwuchswerbung bleibe eine herausfordernde Aufgabe.

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