Zahlreiche Vertreter konnte Hauptmann a.D. Wohlfeld begrüßen Foto: DBwV/Stechert

Zahlreiche Vertreter konnte Hauptmann a.D. Wohlfeld begrüßen Foto: DBwV/Stechert

04.06.2018
Joachim Wohlfeld

Tagung der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebene

Ende Mai 2018 tagten unter Leitung des Landesvorstandsmitgliedes Hauptmann a.D. Joachim Wohlfeld die Vertreterinnen und Vertreter der Kameradschaften der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebene (KERH) im Landesverband Ost in Halle-Peißen.

Der Landesvorsitzende, Hauptmann a.D.  Uwe Köpsel, dankte den Vertretern aus 57 Kameradschaften für ihr Engagement und dem Ehrenamt an der Basis. Er hob die geleistete Arbeit der KERHs bei der Gestaltung der Mitgliederversammlungen zu den Wahlen der neuen Vorstände hervor. Köpsel konnte über 20 neue Mandatsträger, die größtenteils als Vorsitzende in einer KERH gewählt worden waren, begrüßen. „Das ist ein gutes Zeichen“, so der Landesvorsitzende und zielte damit auf den Verjüngungsprozess in den Vorständen. Anschließend erläuterte Uwe Köpsel die Schwerpunkte in der Verbandsarbeit bis zur Landeswahlversammlung 2019.

Joachim Wohlfeld stellte fest, dass die Vorstandswahlen bei den KERH im Landesverband zu ca. 70 Prozent abgeschlossen sind und dass in Gera, Bad Salzungen und Stralsund neue Kameradschaften entstanden sind.

„Ein Ehrenamt zu übernehmen ist keineswegs selbstverständlich“, sagte er und betonte, dass die unmittelbare Unterstützung, Beratung und Betreuung der Mitglieder durch die Vorstände die Hauptaufgabe des Verbandes sei. „Das ehrenamtliche Engagement ist die Voraussetzung für das Funktionieren der Verbandsarbeit“, so Wohlfeld. Diese Arbeit verleiht dem Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) als Berufsvertretung eine hohe Glaubwürdigkeit, die moralische Kompetenz und einen hohen Anteil an der öffentlichen Deutung von Themen, für alle aktiven und ehemaligen Bundeswehrbeschäftigten.

Auch der Traditionserlass der Bundeswehr wurde ausgewertet, hier galt es festzustellen, dass ohne die kritische Stellungnahme des Landesverbands Ost die Würdigung der NVA-Soldaten während friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung im Erlass keine Rolle gespielt hätte.

Ziel der Tagung war die Auswertung der Forderungen der 20. Hauptversammlung und die daraus resultierenden Folgerungen für die Arbeit im Landesverband. Dabei stand die Stärkung der Gemeinschaft der Mandatsträger und Förderung des Ehrenamtes im Mittelpunkt.

Oberstleutnant d. R. Jens Körting aus der Rechtsabteilung des Verbandes erläuterte die gegenwärtigen Möglichkeiten der rechtlichen Unterstützung von aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten mit Vordienstzeiten in der NVA in den Bereichen „Verpflegungsgeld als Engeltbestandteil zur Rente“, „Doppelanrechnung von Einsatzzeiten“ in der Versorgung vor 2002 und zur „Deckelung der Versorgungsbezüge“ bei Inanspruchnahme der vorübergehenden Erhöhung nach §26a SVG.

Als weiterer Referent war Herr Dr. Stephan Böckenförde, Politikwissenschaftler vom Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr in Strausberg, eingeladen. Er brachte in seinem Vortrag zur sicherheitspolitischen Lage die inneren und äußeren politischen Zusammenhänge auf den Punkt und forderte so die Diskussionsfreude der Teilnehmer heraus.

Philipp Schultheiß, Doktorand von der Universität Marburg, Forschungsschwerpunkte Veteranenforschung, Geschichts- und Erinnerungspolitik, Stipendiat der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte, nutzte die Tagung, um die Teilnehmer über den Stand  seiner Dissertation zu unterrichten. Schultheiß arbeitet seit Ende 2017 an seiner Doktorarbeit zum Thema  „Öffentliche Darstellung von Soldaten der NVA im Rahmen des gesellschaftlichen Umbruchs im Prozess der Wiedervereinigung“ und hat hierfür bereits diverse Interviews mit den Kameradschaften geführt. Er bot an, noch weitere Interviews mit ihm zu vereinbaren.

Der Stellvertretende Vorsitzenden ERH im DBwV-Bundesvorstand, Oberstabsfeldwebel a.D. Armin Komander, ließ den Anwesenden ein schriftliches Grußwort zu kommen, in dem er auf die geplante Verbesserung der Beihilfeverordnung einging. Besonders hervorgehoben werden kann, dass eine gesetzliche Grundlage zur Direktabrechnung implementiert werden soll – eine langjährige Forderung des DBwV.

Bei der Sammlung für die Soldaten und Veteranen Stiftung des Deutschen BundeswehrVerbandes konnte ein Betrag in Höhe von 300 Euro erzielt werden.

 

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