Nicht länger Unfall-Opfer zweiter Klasse
Am 12. November 2015 korrigierte der Deutsche Bundestag die Anrechnung der Verletztenrente von Wehrdienstleistenden der Nationalen Volksarmee bei gleichzeitigem Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Damit erfolgt nach jahrelangen Bemühungen eine Gleichstellung mit Verunfallten bei der Bundeswehr, die einen Anspruch laut Bundesversorgungsgesetz haben.
Im Zuge der deutschen Einheit wurde die DDR-Verletztenrente, die ein Wehrdienstleistender der Nationalen Volksarmee für eine Schädigung – zum Beispiel aufgrund eines Unfalls – erhielt, in die gesetzliche Unfallversicherung überführt. Geschädigte Wehrdienst Leistende der Bundeswehr erhalten ihre Versehrtenrente hingegen aus dem Bundesversorgungsgesetz.
Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung wurden bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter voll angerechnet. Dagegen gilt die Versehrtenrente aus dem Bundesversorgungsgesetz bis zur Höhe der Grundrente als privilegiertes Einkommen. Bisher waren also NVA-Wehrdienstleistende Unfallopfer zweiter Klasse und stärker von Altersarmut betroffen.
Die korrigierte Anrechnung der Verletztenrente von Wehrdienst Leistenden der Nationalen Volksarmee erfolgte nach langem Drängen der Linksfraktion im Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII (Bundestagsdrucksache 18/6284).
„Ein langer Atem lohnt sich in der Politik – auch aus linker Opposition heraus. Denn auf Initiative meiner Fraktion sind Betroffene aus Ostdeutschland nun mit westdeutschen Betroffenen gleichgestellt worden. Damit konnte ein weiterer Schritt zur deutschen Einheit vollzogen werden“, so der Bundestagsabgeordnete Roland Claus, Ost-Koordinator der Linksfraktion im Bundestag.
„Endlich ist eine Gleichstellung mit Unfallversehrten der Bundeswehr erreicht. Ein wichtiger Erfolg für unsere betroffenen Verbandsmitglieder“, freut sich auch Uwe Köpsel, DBwV-Landesvorsitzender Ost.