Husum: Seminar für künftige Pensionäre
Husum. Im Alter nicht mehr arbeiten zu müssen und den Ruhestand genießen zu können, ist eine der größten Leistungen des Sozialstaats. Die Alterssicherung in Deutschland wird durch die gesetzliche Rentenversicherung dominiert. Für Beamte, Richter und Soldaten bilden Versorgungsbezüge („Pension“) die finanzielle Grundlage für die Zeit nach dem Arbeitsleben. Was es damit auf sich hat und was in dieser Beziehung für Ruheständler noch relevant ist, erfuhren angehende Pensionäre bei einem Alterssicherungsseminar im schleswig-holsteinischen Husum.
Hauptmann a.D. Michael Scholz und Stabsfeldwebel a.D. Hannes Dreier referierten im Offizierheim der Fliegerhorst-Kaserne vor rund 70 Berufssoldatinnen und -soldaten. Themen des Vorsitzenden der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen (ERH) im Landesverband Nord und dessen Stellvertreters waren das Versorgungsrecht und die Beihilfe sowie Anschlussarbeitsverhältnisse und Reservedienstleistungen. Angesprochen wurde auch der Übergang von Mitgliedern aus den Truppen- in die ERH-Kameradschaften. Eine „Botschaft“ wiederholten die beiden Referenten mehrfach: „Sich rechtzeitig kümmern!“ Dreier verwies dazu insbesondere auf zu stellende Anträge zwecks Doppelanrechnung bestimmter Dienstzeiten, zur Anerkennung von Vordienstzeiten sowie betreff Zurechnungszeiten bei Dienstunfähigkeit.
Um künftige Pensionäre zu befähigen, den Ruhestand selbstbestimmt gestalten, finanzielle Chancen erkennen und eigenständig nutzen können, bedarf es jedoch tieferer Einblicke. Deshalb stellten die beiden Referenten fest: Tagesseminare wie das in Husum erlauben lediglich einen Überblick über relevante Themen, sie können keinesfalls die mehrtägigen Veranstaltungen zur Alterssicherung ersetzen. Wesentlich breitere Inhalte vermitteln beispielsweise die viertägigen Alterssicherungsseminare des Bildungswerks des Deutschen BundeswehrVerbandes. Eine Teilnahme daran wird neun bis zwölf Monate vor der Zurruhesetzung empfohlen.