Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen erhob bei der Diversity-Tagung auch Vorwürfe wegen der Ereignisse in Pfullendorf Foto: DBwV

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen erhob bei der Diversity-Tagung auch Vorwürfe wegen der Ereignisse in Pfullendorf Foto: DBwV

02.02.2017
mkl

Wurde in Pfullendorf „versagt, verharmlost oder verschleppt“?

Berlin. Die Ereignisse in einer Elite-Kaserne in Pfullendorf beschäftigen ganz Deutschland. Auch während des heiß diskutierten Diversity-Workshops der Bundeswehr –Thema: sexuelle Vielfalt in der Truppe – waren die Übergriffe und mutmaßlichen Aufnahmerituale immer präsent. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen ging vor allem mit den Vorgesetzten hart ins Gericht: „Wenn der Dienstweg versagt, verharmlost oder verschleppt, wenn Vorgesetzte mauern, dann zeigt mir Pfullendorf, dass es einen direkten Draht zu einem Ombudsmann und, noch wichtiger, zu einer Ombudsfrau geben muss."

Aber stimmt das wirklich? Wurde in Pfullendorf gemauert? Diesem Eindruck wiederspricht der Bericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Volker Wieker. Der war am Mittwoch nach Pfullendorf gereist und hatte  sich persönlich ein Bild von den Zuständen vor Ort gemacht, sprach mit betroffenen Soldatinnen und Soldaten. Das Ergebnis seiner Reise ist ein recht nüchterner Bericht (hier nachzulesen auf den Seiten der Bundeswehr), in dem auch die Chronologie der Ereignisse berücksichtigt wird.

Demnach gab es den ersten Vorfall im Jahr 2014. Eine Soldatin hatte sich über den Umgang mit ihr beklagt. Den Vorwürfen sei unmittelbar nach Eingang der Beschwerde unverzüglich nachgegangen worden, heißt es in dem Bericht. Unter anderem sei eine neunköpfige Untersuchungskommission eingerichtet worden. Der Abschlussbericht habe im Spätherbst 2014 vorgelegen.

Der zweite Vorfall ereignete sich demnach im August 2016. Eine Soldatin berichtete von unhaltbaren Zuständen bei der sanitätsdienstlichen Ausbildung. Unter anderem sei es während der „Combat First Responder“-Ausbildung zu entwürdigenden Handlungen gekommen. Mit dieser Qualifikation können die ausgebildeten Soldaten schwerverwundete Kameraden so stabilisieren, dass sich ihre Überlebenschancen deutlich erhöhen. Zu den Inhalten der Ausbildung gehört auch das Absuchen des gesamten Körpers einer womöglich verwundeten Person. Die Soldatin hatte sich nicht über die Ausbildungsinhalte, sondern über die Art der Durchführung der Untersuchungsmethode beklagt. Die Folge: Die vorgesetzte Dienststelle erließ eine Weisung, welche die Durchführung der Ausbildung eindeutig regelt.

Der jüngste Fall wurde dem BmVg am 24. Januar gemeldet. Es handelt sich um die mittlerweile bekannten Vorwürfe über Misshandlungen im Zuge von Aufnahmeritualen. Dabei sollen Soldaten gefesselt worden sein, einen Beutel über den Kopf bekommen haben und im Duschraum abgespritzt worden sein. Sieben Soldaten sind als Täter identifiziert worden und am 24. Januar mit einem Verbot der Ausübung des Dienstes sowie Uniformtrageverbot belegt worden.

Oberstleutnant André Wüstner, Bundesvorsitzender des Deutschen BundeswehrVerbandes, stellt klar: „Auch wenn die Bundeswehr in puncto Fehlerkultur noch Fortschritte machen kann, die Führungskultur an sich ist gut. Auch das Zusammenspiel mit dem Wehrbeauftragten funktioniert. Nachdem im vergangenen Jahr Dienstvergehen bekannt geworden sind, gab es erste Ermittlungen und Konsequenzen. Die nun kürzlich erfolgten und gemeldeten Aufnahmerituale unter Mannschaftsdienstgraden in einer Ausbildungskompanie haben den Verdacht auf Straftaten erregt, daher wurden die Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben."

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