Verteidigungsministerin erlässt Tagesbefehl zum Veteranenbegriff
Berlin. Die gute Nachricht ging schon in der vergangenen Woche durch die Medien: Es gibt endlich eine Veteranen-Definition, die niemanden ausschließt – so, wie der DBwV es immer gefordert hatte. Mit dem heutigen Tagesbefehl der Verteidigungsministerin ist diese Definition nun auch offiziell verbrieft.
„Veteranin oder Veteran der Bundeswehr ist, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist, also den Dienstgrad nicht verloren hat. “ So lautet die nun gültige Definition des Veteranenbegriffs gemäß Tagesbefehl vom 26. November. Der Dienst in der Bundeswehr verdiene „hohen Respekt, große Anerkennung und mehr Sichtbarkeit in unserer Gesellschaft“, so Ursula von der Leyen weiter.
Nun müssen konkrete Schritte folgen, um diesem Veteranenbegriff auch Leben einzuhauchen – es geht darum, eine gelebte Veteranenkultur zu etablieren. Wertschätzung, Anerkennung und eine verbesserte Fürsorge für den treuen Dienst der Soldaten sind die Ziele, auf die es hinzuarbeiten gilt. Dazu hat der DBwV schon eine ganze Reihe von Ideen im BMVg und Parlament eingebracht. Jetzt heißt es, an die Detailarbeit zu gehen.