UKV/TG: Auf gutem Weg!
Berlin. Trotz der Turbulenzen innerhalb der Koalition hat der DBwV seit vielen Monaten weiterhin an einer tragfähigen und damit vor allem rechtssicheren Lösung für Soldaten und zivile Beschäftigte gearbeitet – sprich der vollständigen Wahlfreiheit zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung (UKV/TG). Mandatsträger waren wie immer auf allen erforderlichen Ebenen aktiv: in diesem Fall im Finanz-, Innen- und Verteidigungsministerium.
Dabei war uns stets wichtig, dass wir eine Lösung nur dann unterstützen, wenn das Wahlrecht unabhängig davon besteht, ob ein Betroffener Uniform trägt oder nicht. Denn die Belastungen der berufsbedingten Mobilität sind von allen Menschen der Bundeswehr zu tragen. Insbesondere im Finanzministerium, wo die Wahlfreiheit für die zivilen Beschäftigten in Frage gestellt wurde, war der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, sowie der Vorsitzende Fachbereich Zivile Beschäftigte im DBwV-Bundesvorstand, Klaus-Hermann Scharf, mit verschiedenen Falldokumentationen von Versetzungen betroffener ziviler Kollegen unterwegs. Auch das BMVg leistete erhebliche Arbeit und beförderte diesen Punkt bis auf Ebene der Staatssekretäre. In diesem Kreis konnte die Notwendigkeit der Neuregelung für den gesamten Personalkörper ebenfalls aufgezeigt werden – dafür herzlichen Dank!
Vor zwei Wochen haben wir nun erfahren, dass zwischen BMVg und BMF eine Einigung erzielt werden konnte. „Hierbei halfen die guten Kontakte, die wir in alle Ressorts pflegen, die wesentlichen Hürden zu nehmen“, sagte der Vorsitzende Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch. Zuletzt erhielten wir aus dem BMVg konkrete Details zum Verhandlungsstand zwischen den betroffenen Ministerien: Für die Soldaten bleibt es beim unbefristeten Einvernehmen.
In Bezug auf die zivilen Beschäftigten konnte die Befristung – insbesondere auch durch unseren Druck – bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das BMVg die Chance, mit erneuten Erhebungen die eigene Position zu erhärten und eine dauerhafte Lösung für die zivilen Beschäftigten zu erarbeiten. Wir werden diese Bemühungen genau verfolgen. So betont Klaus-Hermann Scharf: „Wer von einem Personalkörper Bundeswehr spricht, darf die Zivilbeschäftigten bei UKV/TG nicht vergessen – daran werden wir den Dienstherrn messen!“
Was die weitere Umsetzung anbelangt, informierte uns die zuständige Abteilungsleiterin im BMVg, Ministerialdirektorin Barbara Wießalla, dass eine Umsetzung des Optionsmodells („3+5-Lösung“) für das IV. Quartal 2018 geplant sei.
Für uns sind dies alles sehr gute Nachrichten, besteht die Forderung nach dem grundsätzlichen Wahlrecht zwischen UKV und TG doch bereits seit rund zwölf Jahren. Seit dieser Zeit kämpfen wir dafür, mit einer gesetzlichen Grundlage Rechtssicherheit für die inzwischen rund 70.000 Trennungsgeldempfänger zu erhalten. Auf diesem langen Weg konnten wir die damalige politische Leitung des BMVg von der Notwendigkeit überzeugen, allerdings scheiterte es damals noch am Widerstand des BMI. Entsprechend begrüßten wir es, dass es im Zusammenwirken mit Bundestagsabgeordneten gelang, das Thema in den Koalitionsvertrag 2013 aufzunehmen. Dieser Punkt, also die explizite Erwähnung des Wortes „Wahlrecht“ im Koalitionsvertrag, erzeugte letztendlich – in Verbindung mit unzähligen Gesprächen auf der Arbeitsebene und auch im politischen Bereich – den nötigen politischen Druck, das Optionsmodell gesetzlich zu implementieren.
Die Umsetzung soll also nun noch in diesem Jahr erfolgen. Bildlich gesprochen: Ein weiteres verbandspolitisches Tor ist erzielt, aber wie das Spiel konkret ausgeht, wissen wir erst bei Vorliegen der entsprechenden Unterlagen. Optimistisch stimmt uns, dass Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen nach wie vor ein Ideal in der Ausgestaltung erreichen will. Unabhängig davon werden wir natürlich eng am Ball bleiben und die Umsetzung auch über unsere Mitglieder in den Beteiligungsgremien begleiten. Dabei orientieren wir uns natürlich am Beschluss der Delegierten unserer Hauptversammlung im November 2017 (IV/21 Nr. 1): Wir fordern ein angemessenes Wahlrecht, das sich dem Grunde nach an den Leitlinien des bis dato geltenden sog. Strukturerlasses orientiert.
Das Thema UKV/TG ist ein weiteres anschauliches Beispiel für unsere vernetzte Arbeit. Interessenvertretung findet überall auf politischer Ebene statt: Sei es im BMVg, im Verteidigungsausschuss oder bei der Bundesregierung und im Parlament. Dieses Vorgehen macht den DBwV so erfolgreich – und nichts Geringeres haben unsere über 200.000 Mitglieder verdient.
Für die Betroffenen TG-Empfänger sei gesagt: Aktuell muss keiner eigenständig tätig werden. Das BMVg arbeitet derzeit an einer Umsetzung. Wir bleiben dran und halten Sie auf dem Laufenden.