Tarif-/Besoldungs-/Versorgungsrunde 2025
Gefühlt ist die letzte Tarif- und Besoldungsrunde noch nicht lange her, aber tatsächlich ist es schon wieder soweit. Mit dem Ende des aktuellen Tarifabschlusses am 31. Dezember 2024 müssen sich die Tarifparteien auf einen neuen Tarifvertrag einigen.
Die Tarifrunde 2025 steht vor Herausforderungen, insbesondere aufgrund der angespannten Haushaltslage und der bevorstehenden Neuwahl am 23. Februar 2025. Die Tarifverhandlungen beginnen am 24. Januar 2025 in Potsdam und werden am 17. und 18. Februar fortgesetzt. Sie finden parallel zu den Bundestagswahlen statt, wobei Nancy Faeser als Bundesinnenministerin die Verhandlungen bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages „geschäftsführend“ leiten wird. Verhandeln werden die Gewerkschaften ver.di und dbb mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bundesinnenministerium (BMI). Die Gewerkschaften hatten am 9. Oktober 2024 ihre Forderungen für einen neuen Tarifvertrag mit einer geforderten Laufzeit von zwölf Monaten für 140.000 Tarifbeschäftigte im Bund und über zwei Millionen Tarifbeschäftigte der Kommunen bekanntgegeben.
Der DBwV ist selbst nicht Tarifpartei und sitzt daher nicht am Verhandlungstisch. Der Bundesvorstand setzt sich mit den Forderungen der Gewerkschaften auseinander und unterstützt diese grundsätzlich, insbesondere die Forderung nach einer Erhöhung der Entgelte um acht Prozent. Genauso steht der Verband hinter der Absicht, Arbeitszeiten zu flexibilisieren, zeitliche Belastungen besser zu vergüten und die hohen dienstlichen Belastungen mit zusätzlichen Urlaubsansprüchen zu kompensieren.
Wichtig ist festzuhalten, dass eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich, welche vom DBwV angestrebt werden wird, eines Bundesgesetzes bedarf. Der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, sagte: „Wir werden alles unternehmen, um das hoffentlich gute Tarifergebnis auch für unsere Mitglieder spürbar zu machen.“
In der Vergangenheit wurden Besoldungs- und Versorgungsbezüge oft im Herbst anhand eines Kabinettsbeschlusses erhöht. Aufgrund der Neuwahlen ist der Zeitplan jedoch unklar, da er von der Bildung und Handlungsfähigkeit der neuen Bundesregierung abhängt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Verhandlungen bis über Februar 2025 hinaus andauern, was zu einer verzögerten Übertragung und Auszahlung führen könnte.
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