Verlässliche Auskunft auf rechtliche Fragen: Mit „Rechtschutz Plus“ wird auch in privaten Angelegenheiten beraten. Foto: Berburg

Verlässliche Auskunft auf rechtliche Fragen: Mit „Rechtschutz Plus“ wird auch in privaten Angelegenheiten beraten. Foto: Berburg

04.03.2024
DBwV

Rechtschutz Plus

Ab sofort: „Rechtsschutz Plus“ – exklusiv für Mitglieder.

Das Leben ist kompliziert geworden, und alltäglich passieren Dinge, die zumindest auch rechtliche Fragen aufwerfen: Der Online-Kauf läuft nicht wie geplant, der Vermieter macht auf einmal Stress wegen Kleinigkeiten, eine Handwerkerleistung ist mit „Pfusch“ noch höflich umschrieben, der liebe Herr Sohn bringt die erste Abmahnung nach Hause, der Partner ist – natürlich schuldlos – in einen Verkehrsunfall geraten und dann ist da noch die Sache mit der Erbschaft und den plötzlich überraschend anstrengenden Miterben, vormals noch „die lieben Verwandten“…

In all diesen Fällen ist guter Rat vonnöten, und fast immer geht es zunächst um die ganz naheliegenden Fragen: Wie ist die Rechtslage? Was kann ich tun? Und vor allem: Was kostet das bzw. wie hoch ist mein Risiko?

Verlässliche Auskunft auf diese Fragen und damit guten Rat kann in aller Regel nur ein Rechtsanwalt geben, und guter Rat ist teuer. Nicht selten scheuen Betroffene deshalb diesen Weg und finden sich so unter Umständen mit einer Situation ab, die eben nicht „Recht“ ist – und das nur, weil schon fragen vermeintlich zu viel kostet.

An dieser Stelle setzt das Produkt „Rechtsschutz Plus“ an, das in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei BERBURG entwickelt wurde – exklusiv für Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes.

Wie funktioniert „Rechtsschutz Plus“?

„Rechtsschutz Plus“ ist eine vertragliche Zusatzleistung, die nur von Mitgliedern über die Förderungsgesellschaft (FöG) gebucht werden kann, entweder im Singletarif nur für das Mitglied oder im Familientarif auch für die privaten Angelegenheiten des Ehe- oder Lebenspartners und der Kinder (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).

Mitglieder, die sich für „Rechtsschutz Plus“ entschieden haben, können ihre Rechtsanfragen über ein Formular im Mitgliederbereich von www.dbwv.de (auf den Unterseiten der FöG) eingeben und mit allen zur Beurteilung notwendigen Unterlagen versehen. Diese Daten werden direkt an die Rechtsanwälte von BERBURG übermittelt, die innerhalb kurzer Zeit qualifiziert antworten und rechtlich fundierten Rat erteilen.

Was kostet „Rechtsschutz Plus“?

Im Singletarif kostet „Rechtsschutz Plus“ 30 Euro, im Familientarif 60 Euro – jeweils für ein volles Vertragsjahr. Abgedeckt ist die Beratung in allen privaten Angelegenheiten auf den vertraglich bestimmten Rechtsgebieten, die innerhalb des Vertragszeitraums entstanden sind. Die Beratungsleistung ist dabei nicht auf einzelne Angelegenheiten begrenzt.

Für wen ist „Rechtsschutz Plus“?

„Rechtsschutz Plus“ richtet sich an alle, die im Streitfall zunächst einmal Orientierung suchen – und eben Antwort auf die Fragen wollen, die sich vernünftigerweise jeder stellt, bevor ein Verfahren angestoßen wird. Diese Orientierung ist ein Gewinn für jeden, der sonst Suchmaschinen oder vermeintlich sachkundige Bekannte ansteuern müsste. Auch für diejenigen, die bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, bietet „Rechtsschutz Plus“ einen handfesten Vorteil, da die Inanspruchnahme der Versicherung – in aller Regel mit Selbstbehalt – vermieden wird, solange es nicht ins Verfahren geht.

Was passiert nach der Beratung?

Die Beratung im Rahmen von „Rechtsschutz Plus“ ist keine Vorstufe zur Mandatierung von BERBURG. Sofern die Beratung ergibt, dass ein Verfahren erfolgversprechend ist, besteht unverändert freie Anwaltswahl – und wer rechtsschutzversichert ist, kann seine Versicherung dann immer noch in Anspruch nehmen. Im Idealfall aber bedarf es keines Verfahrens mehr, etwa wenn die Angelegenheit aufgrund der fundierten Beratung schon im Vorfeld zu einem erfolgreichen Ausgang gebracht werden konnte oder – das gibt es tatsächlich – weil von vornherein kein durchsetzbarer Anspruch besteht; auch das kann eine wertvolle Erkenntnis sein, bevor man sich verrennt.

Wann geht es los?

Ein Antrag auf „Rechtsschutz Plus“ kann ab März 2024 im Mitgliederbereich von www.dbwv.de (auf den Unterseiten der FöG) gestellt werden; direkte Links auf die Produktseite sind zum Start in allen Online-Medien des Verbandes geschaltet. Neben dem Antragsformular finden sich dort auch weitere Informationen zum Produkt. Aus Gründen der Qualitätssicherung ist das Angebot kontingentiert; ein Anspruch auf Abschluss besteht nicht.

Das Wichtigste zum Schluss

„Rechtsschutz Plus“ ist kein Ersatz für eine Rechtsschutzversicherung, die im Bedarfsfall das Prozessrisiko abdeckt. „Rechtsschutz Plus“ bietet rechtliche Orientierung in alltäglichen Angelegenheiten und hilft bei der Beantwortung der Frage, ob und ggf. welche rechtlichen Schritte sich lohnen. Es ist insofern die ideale Ergänzung zu einer Rechtsschutzversicherung.

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