Die Teilnehmer der Zielgruppentagung Luftwaffe in Bonn. Foto: DBwV/Henning

Die Teilnehmer der Zielgruppentagung Luftwaffe in Bonn. Foto: DBwV/Henning

05.12.2016

„Noch nicht in allen Köpfen angekommen“

Das eine beeinflusst den dienstlichen Alltag immens. Das andere ist ein Meilenstein in Sachen Mitbestimmung: Mit der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) und der Novelle des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) befassten sich die Teilnehmer der Zielgruppentagung Luftwaffe in Bonn. Der Vorstand im DBwV und das Kommando richteten die Informations- und Diskussionsveranstaltung aus.

„In allen Köpfen ist die SAZV noch nicht angekommen“, sagte DBwV-Justitiar Christian Sieh. Sie sei ein Paradigmenwechsel und nicht alle Teile der Bundeswehr hätten sich darauf eingestellt. Dennoch sei er überzeugt davon, dass die Probleme bei der Einführung schließlich überwunden werden.

Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, Vorsitzender Luftwaffe im DBwV, machte vor rund 25 Kommandeuren und Dienststellenleitern noch einmal deutlich, dass der Verband sich schon lange für eine gesetzliche Dienstzeitregelung stark gemacht hatte. Der DBwV hat jedoch auch frühzeitig auf die Geburtsfehler bei der Einführung hingewiesen. Unverändert sei die Verordnung mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz richtig und wichtig. Zudem sei erst jetzt so richtig deutlich geworden, wie viel Personal fehlt, um die Aufgaben zu bewältigen.

Oberst i.G. Thomas Petrasch vom Kommando Luftwaffe ermunterte die Kommandeure zu sagen, wo der Schuh drückt. Er stellte die 23 Handlungsfelder vor, die sich aus der Bewertung durch die Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche ergeben haben.

 

Die Truppenführer berichteten, dass die Arbeitsbelastung in vielen Truppenteilen hoch und oft nicht absehbar ist, ob und wann ein Freizeitausgleich gewährt werden kann. Die Tagungsteilnehmer waren sich einig darin, dass am Ende der Disziplinarvorgesetzte entscheiden muss, wie er seine Spielräume nutzt.

Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte im DBwV, skizzierte die Historie und die Verbesserungen der Novelle des Soldatenbeteiligungsgesetzes. Vor allem die Vertrauenspersonen haben nun mehr Mitwirkungsrechte und auch Anspruch auf eine Schulung in eigener Verantwortung.

„Die Veranstaltung war für mich sehr informativ, weil man über die vorliegenden Papiere hinaus mit gleichfalls Betroffenen reden und diskutieren sowie sich über die Themen austauschen konnte“, sagte Oberstleutnant Gordon Schnitger, Kommandeur Fliegende Gruppe des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74.

 

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