16.12.2016

Mindestleistungen der Unterhaltssicherung werden steigen!

Berlin. Was für die Dienst- und Versorgungsbezüge schon lange gilt, hat nun auch die Mindestleistungen für die Angehörigen der Reserve erreicht. Diese Leistungen werden dynamisiert, d. h. sie nehmen an den regelmäßigen Erhöhungen nach den Tarifrunden teil. Das hat der Bundestag jetzt (Donnerstag, 15. Dezember 2016) beschlossen. Das war einer der letzten noch fehlenden Bausteine für eine Anpassung der Bezüge an die steigenden Kosten des Lebensunterhalts. Der DBwV forderte das schon seit Jahren für die RDL.

Die Anpassung wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten und beträgt 4,55 Prozent. Das entspricht nicht ganz der Tarifrunde 2016/2017, da sich die Mindestleistungen der Unterhaltssicherung ja am monatlichen Netto der aktiven SaZ/BS orientieren.