Gleicher Dienst, anderes Dienstrecht
Berlin. Der Weg hin zu einer europäischen Armee ist noch weit – zu groß scheinen noch trotz aller Lippenbekenntnisse der Politik die nationalen Vorbehalte zu sein. Wenn aber zwei Staaten in Europa eine Vorreiterrolle in diesem Bereich spielen, dann sind es die Niederlande und Deutschland, die bereits einige Erfahrungen in der binationalen Zusammenarbeit gesammelt haben. Doch wie spiegelt sich die Kooperation in der Truppe auf dienstrechtlicher Ebene wider? Der Vorstand Heer im DBwV hat am 5. und 6. September niederländische und deutsche Soldaten nach Berlin eingeladen, um das Dienstrecht beider Nationen unter die Lupe zu nehmen.
Schon länger besteht das 1. Deutsch-Niederländische Korps in Münster – relativ jung ist hingegen das Panzerbataillon 414 im niedersächsischen Lohheide. Rund 100 der 450 Soldaten des Bataillons kommen aus den Niederlanden. Doch wie läuft die Zusammenarbeit in der Praxis? Deutsche und niederländische Kameraden leisten den gleichen Dienst, setzen sich im Einsatz den gleichen Risiken aus – und dennoch ist Dienst nicht gleich Dienst. Seien es die Arbeitszeitregelungen, die Besoldungssysteme, die Beteiligungsrechte oder die Einsatzversorgung: Deutschland und die Niederlande haben diese Bereiche naturgemäß unterschiedlich geregelt – das wurde bei der Fachtagung in der neuen Bundesgeschäftsstelle des DBwV deutlich. Die Veranstaltung bot auch die Möglichkeit, sich mit Generalleutnant Johann Langenegger auszutauschen. Gerade mal ein paar Tage in seinem neuen Amt als Stellvertretender Inspekteur des Heeres tätig, nahm sich Langenegger die Zeit, um am Abend zu den Tagungsteilnehmern zu stoßen.
Der Vorstand Heer mit seinem Vorsitzenden, Oberstleutnant Thomas Behr, sowie seinem Stellvertreter, Oberstabsfeldwebel Frank Heidemann, hatte deutsche und niederländische Soldaten aus den binationalen Verbänden, aber auch aus dem Bereich der Beteiligungsgremien zu der Tagung eingeladen. Schnell wurde klar, dass es nicht einfach ist, die Rahmenbedingungen des Dienstes in den Niederlanden und in Deutschland miteinander zu vergleichen. Beispiel Besoldung: Eine unterschiedlich starke Steuerprogression oder Unterschiede bei Weihnachts-, Urlaubs- oder Kindergeld und weitere Faktoren müssen in die Berechnung des Soldes mit einbezogen werden, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. So viel kann gesagt werden: Riesig sind am Ende des Monats die Unterschiede im Geldbeutel eines deutschen und eines niederländischen Soldaten mit dem jeweils entsprechenden Dienstgrad nicht. Größer sind hingegen die Differenzen in anderen Bereichen – so etwa beim Auslandsverwendungszuschlag oder bei der Vergütung von Mehrarbeit. In unserem kommenden Verbandsmagazin werden wir ausführlich darüber berichten.
In einem Punkt waren sich alle Beteiligten einig: Wenn die binationale Zusammenarbeit immer weiter intensiviert wird, dann muss auch nach Lösungen gesucht werden, um die jeweiligen Dienstrechtmodelle miteinander in Einklang zu bringen – ohne dass irgendwo Abstriche gemacht werden. Rittmeister Rutger Reinier Poelakker vom niederländischen Heer brachte es auf den Punkt: „Wir müssen einfach das Beste aus beiden Nationen zusammenbringen.“