Bundesvorsitzender Oberstleutnant André Wüstner und Staatssekretär Gerd Hoofe. Archivfoto: DBwV

Bundesvorsitzender Oberstleutnant André Wüstner und Staatssekretär Gerd Hoofe. Archivfoto: DBwV

23.02.2017
jm

Die besondere Altersgrenze bleibt!

BV bei Staatssekretär Hoofe

Berlin. Normalerweise war es zu dieser Zeit etwas ruhiger im Berliner Politikbetrieb, im BMVg ebenso wie im Parlament. Die Parteien feilten an ihren Wahlprogrammen, Gesetze, auch solche mit Bundeswehrbezug, waren nicht mehr auf der Tagesordnung. Das ist in diesem Jahr ganz anders:

Auf dem Programm stehen aktuell noch beispielsweise eine Anpassung des §56 Bundesbesoldungsgesetz zum Thema AVZ sowie Fragen der Einsatzversorgung für einsatzgleiche Verpflichtungen. Von besonderer Bedeutung ist zudem der nächste Finanzplan bis 2021, denn der finanzielle Rahmen ist nicht nur die Grundlage für die materielle Ausstattung der Bundeswehr, sondern gleichermaßen für Einweisungen und Beförderungen sowie die Größe des Personalkörpers an sich.

All das und mehr waren Themen eines langen und guten Gesprächs zwischen Staatssekretär Gerd Hoofe und dem Bundesvorsitzenden Oberstleutnant André Wüstner. Mit Blick auf das jährlich tagende Personalboard, der vom DBwV geforderten Erhöhung der zivilen wie soldatischen Personalstärke , inklusive der Anhebung der Zahl von Berufssoldaten, erörterten Hoofe und Wüstner Verbesserungsmöglichkeiten der Personalgewinnung und -bindung. Dabei bleibt das BMVg bei seiner bisherigen, vom DBwV durchgesetzten Linie:

  1. Die besondere Altersgrenze bleibt weiterhin unangetastet.
  2. Die militärische Personalstrukturplanung wird wie im letzten Jahr planerisch höhere durchschnittliche Zurruhesetzungszeitpunkte auswerfen.
  3. Das Freiwilligkeitsprinzip für den Dienst über die besondere Altersgrenze hinaus bleibt bestehen.


Auffällig ist in diesem Zusammenhang die große Zahl an Berufssoldaten, die freiwillig über die besondere Altersgrenze hinaus dienen wollen. Staatssekretär Hoofe führte in diesem Zusammenhang aus, dass alle Vorgesetzten die Absicht der stärkeren Personalgewinnung und -bindung unterstützen und geeignetes Personal ansprechen sollten. Zugleich wird vermehrt die Möglichkeit zu Seiteneinstieg oder Wiedereinstellung eröffnet.

Auch im Bereich des Zivilpersonals bleibt der DBwV am Ball, sei es wie zuletzt in der Frage der Bündelung von Dienstposten oder der verstärkten Verwendung in rein administrativen Bereichen. Der Bundesvorsitzende erläuterte die von der Arbeitsgruppe Zivile Beschäftigte im DBwV erarbeiteten Vorschläge und verwies auf das weitere Engagement des Fachbereichsvorsitzenden Klaus Scharf in den nächsten Wochen.

Immer wieder zeigt der DBwV durch seine ganzheitliche Programmatik auf, dass es ihm um EINE einsatzbereite Bundeswehr geht. Dem DBwV geht es um Interessenvertretung für alle Gruppen in der Bundeswehr aus einer Hand. Das unterscheidet uns von allen anderen. Dass dieses Konzept trägt, zeigen viele Erfolge in dieser Legislaturperiode. In diesem Sinne kamen Staatssekretär Hoofe und der Bundesvorsitzende auf Ideen für die nächste Legislaturperiode und ein kommendes Artikelgesetz zu sprechen. Auf Grundlage der Personalstrategie und der Forderungen unserer Mitglieder kann bereits jetzt an einem Modul gearbeitet werden. Dieses gilt es dann in der Fertigungsphase des Koalitionsvertrages einzusetzen, stellte Staatsekretär Hoofe fest. Der DBwV wird auch hier seinem bewährt breiten Ansatz folgen und in Ausschüssen und Arbeitsgruppen der Parteien und Bundestagsfraktionen ebenso wie in den betroffenen Ressorts wie zuletzt im Januar frühzeitig seine Ideen einbringen. „Es ist eben wie in der Taktik. Wer am besten plant, kann am freiesten entscheiden. Auf diese Weise bleiben wir wie gewohnt vor der Welle“, sagte der Bundesvorsitzende.

Was das Hier und Heute betrifft, wurde neben Problemstellungen zu den Themen Beihilfe und Reservisten erneut das Vorhaben „Compliance Management“ erörtert. Der Bundesvorsitzende erläuterte dem Staatssekretär wie zuletzt auch der Verteidigungsministerin die Fehler im aktuellen Einführungsprozess eines Compliance Management Systems und zeigte sich zufrieden, dass die ersten Entwürfe eines Kodex´ vorerst in den Hintergrund getreten sind. Hoofe zeigte auf, dass er zunächst ein Organisationselement Compliance einrichten werde. Im Weiteren sollen Fragen von Risikoanalyse, Verantwortungsbereich und letztlich Kodex samt Kommunikation sowie einem eventuellen Schulungskonzept erörtert werden.

Diese Thematik sowie der Umgang mit den Ergebnissen der Organisationsanalyse im BMVg, Haushalt, Sachstand Konzeption der Bundeswehr und vieles mehr wird am Wochenende im Zuge einer Leitungsklausur des BMVg behandelt. Damit ist klar: An Pause ist nicht zu denken. Das Eisen ist noch heiß und so wird der DBwV auch weiter kräftig mitschmieden. Auch, wenn wir nicht zaubern können -  200.000 Mitglieder sind und bleiben ein Gestaltungsfaktor und brauchen sich wie die vergangenen 60 Jahre nicht zu verstecken.

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