Der Bundestag verabschiedet den Verteidigungshaushalt 2016
Am Mittwochnachmittag stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags für den Verteidigungshaushalt 2016. Dieser hat einen Umfang von 34,29 Milliarden Euro. Damit fällt er im Vergleich zum Vorjahr um etwa 1,3 Milliarden Euro höher aus. Angesichts der für die Bundeswehr bestehenden Herausforderungen ist diese Erhöhung ein richtiges und auch wichtiges Signal.
Die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen lobte den Verteidigungshaushalt 2016 als einen guten Etat: „Er beschreibt die Notwendigkeit der Trendwende nach den Zeiten der Schrumpfkur“. Bereits bei der Generals- und Admiralstagung am vergangenen Freitag stellte von der Leyen klar, dass das Niveau des Verteidigungsetats von 1,17 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) auch zukünftig gehalten werden soll. Der DBwV begrüßt das sehr, weil das steigende BIP dazu führt, dass der Etat für den Einzelplan 14 wächst.
Einzelne Haushaltstitel umfassen etwa 11,39 Milliarden Euro für Personal, knapp 2,9 Milliarden Euro für Materialerhaltung und 2,85 Milliarden Euro für sonstige Betriebsausgaben wie Aufwendungen für Liegenschaften. Für rüstungsinvestive Ausgaben stehen 5,48 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Ausgaben für die Agenda Attraktivität belaufen sich für das Jahr 2016 für die untergesetzlichen Maßnahmen auf 32,25 Millionen Euro und für die Maßnahmen im Rahmen des Attraktivitätsgesetzes auf 328,7 Millionen Euro.
Der Verteidigungsausschuss hatte Anträge zur Ausrüstung, zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst und zum Gesundheitsschutz eingebracht. Vieles davon ist ganz im Sinne des DBwV. Die Anträge wurden vom Haushaltsauschuss zur Kenntnis genommen. Es obliegt nun dem Verteidigungsausschuss, die Forderungen gesondert voranzutreiben.
Der ursprüngliche Entwurf des Einzelplans 14 sah 34,37 Milliarden Euro vor. Maßgeblich für die Kürzung um 78 Millionen Euro sind die reduzierten Beschaffungskosten des Waffensystems Eurofighter.
Der komplette Haushaltsentwurf 2016 mit allen Einzelplänen als Gesamtpaket wird am Freitag (27. November 2015) im Plenum zur Abstimmung stehen.