DBwV nimmt Einfluss auf Überarbeitung des Bundesreisekostengesetzes
Berlin. Kurz vor Weihnachten erfolgte im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) noch die Verbändebeteiligung zur Überarbeitung der BRKGVwV; also der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz. Klingt ziemlich bürokratisch und kompliziert - und genau das ist es auch. Aber gerade auch in solchen Vorschriften geht es darum, die Interessen der Menschen der Bundeswehr konsequent zu vertreten und für gute Lösungen zu streiten.
So begrüßt der DBwV beispielsweise die geplante Erhöhung der „als notwendig anzusehenden Übernachtungskosten“ auf 70 Euro grundsätzlich. Wir hinterfragen dabei aber sehr kritisch, ob dieser Wert vor allem in den Ballungsräumen ausreicht, um eine Verwaltungsvereinfachung zu erreichen.
„Mit einfachen Mitteln hätte die tägliche Arbeit von tausenden Betroffenen deutlich vereinfacht werden können. Hier verpasst es der Entwurf, klare Antworten auf die ausufernde Bürokratie zu finden“, fasst der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung/ Haushalt/ Laufbahnrecht des Bundesvorstandes, Oberstleutnant Dr. Detlef Buch, das Gespräch zusammen.
Darüber hinaus hat Detlef Buch die Verbändebeteiligung genutzt, um die besondere Bedeutung der Belastungen der berufsbedingten Mobilität für die Menschen der Bundeswehr vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu betonen und die tragenden Forderungen des DBwV, insbesondere die wöchentlichen Familienheimreisen für Trennungsgeldempfänger und die Problematik der Auslandsrückkehrer zu adressieren.