Bundestag beschließt das Siebte Besoldungsänderungsgesetz
Der Einsatz des DBwV im Interesse seiner Mitglieder beim Siebten Besoldungsänderungsgesetz hat sich gelohnt. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf am gestrigen 5. November beschlossen. Und damit viele Verbesserungen auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten sollen.
Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, zuständiges Bundesvorstandsmitglied, freut sich über die Entscheidung des Bundestages: „Neben dem Artikelgesetz ist damit ein weiterer Baustein für etliche Verbesserungen für die Menschen der Bundeswehr geschaffen worden. Beispielsweise wurde nun endlich hauptamtliches Personal in zentralen Ausbildungseinrichtungen in die Stellenzulage für flugzeugtechnisches Personal aufgenommen und die Stellenzulage für die Bundeswehrfeuerwehr erhöht! Der Erfolg bestätigt uns in unserer Arbeit, für unsere Mitglieder und ihre Interessen am Ball zu bleiben!“
Das Parlament hat auch dafür gesorgt, dass die Beamten und Soldaten aller Ressorts eine um 50 Prozent erhöhte Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten erhalten. Auch die Kostenerstattung für wöchentliche Familienheimfahrten bei der Abstellung zur Flüchtlingshilfe sowie die Erhöhung der Bergführer-Erschwerniszulage um 70 Euro begrüßt der DBwV ausdrücklich.