Bundestag beschließt „Artikelgesetz Zeitenwende“ – DBwV setzt sich mit vielen Forderungen durch
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Artikelgesetz Zeitenwende“ beschlossen und damit zahlreiche Verbesserungen für die Bundeswehr auf den Weg gebracht.
Das „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“, wie es vollständig heißt, legt wesentliche Rahmenbedingungen für die Stationierung der Brigade in Litauen und vergleichbare LV/BV-Szenarien fest, zudem werden Personalgewinnung und -bindung sowie die sozialen Rahmenbedingungen für die Bundeswehr im In- und Ausland verbessert. Auf der Tribüne verfolgten sowohl der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst André Wüstner, der Stellvertreter des Bundesvorsitzenden, Oberstleutnant i.G. Marcel Bohnert als auch der Vorsitzende Marine, Fregattenkapitän Marco Thiele die Debatte.
Das komplexe Gesetzeswerk war eine Kraftanstrengung und lange blieb wegen der politischen Turbulenzen unklar, ob es überhaupt noch beschlossen werden würde. „Die ehemaligen Ampelfraktionen und CDU/CSU haben gemeinsam noch einmal Hand angelegt und das Gesetz qualitativ im Sinne unserer Soldatinnen und Soldaten noch einmal ordentlich verbessert – auch in Zusammenarbeit mit dem BundeswehrVerband“, sagte der Verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Florian Hahn. Hier sei viel gelungen. Er sprach dem DBwV dafür seinen ausdrücklichen Dank aus, genau wie seine Fraktionskollegin Kerstin Vieregge.
Die Redner gleich mehrerer Fraktionen dankten dem Deutschen BundeswehrVerband für die gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetzesvorhaben, so etwa der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen), dessen Rede zum Artikelgesetz Zeitenwende seine letzte im Bundestag überhaupt war, da er zum Ende der Legislaturperiode aus dem Bundestag ausscheidet. Auch der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Falko Droßmann zeigte Anerkennung für die Unterstützung des DBwV im Gesetzgebungsprozess. Sein Parteigenosse Johannes Arlt bezeichnete das Gesetz als Leuchtturmprojekt schlechthin der Zeitenwende.
„Wir freuen uns, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz trotz der aktuellen politischen Herausforderungen noch durchgebracht hat“, sagt Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, der das Gesetzesvorhaben im DBwV federführend begleitet hat. Dafür gelte den Abgeordneten ein ausdrücklicher Dank. Dass die früheren Regierungsfraktionen hier mit der Unionsfraktion zusammengearbeitet haben, zeige, dass den Parlamentariern die enorme Bedeutung des Gesetzes für die Bundeswehr bewusst sei und sie ihre Verantwortung für die Außen- und Sicherheitspolitik unseres Landes ernst nehmen.Für den Deutschen BundeswehrVerband ist das Gesetz ein großer Erfolg. Ohne den Verband wäre das Gesetz so nicht zustande gekommen. Direkt nach der Ankündigung der Stationierung einer Brigade in Litauen wies der Bundesvorsitzende die Leitung des BMVg auf die Notwendigkeit eines flankierenden Gesetzes hin.
Eng begleitete der Verband den sich anschließenden Gesetzgebungsprozess. Inhaltlich konnte sich der DBwV stark einbringen. „Es wurden zahlreiche, zum Teil langjährige Forderungen des DBwV umgesetzt“, so Dr. Buch. Wie etwa die alte Forderung des Verbandes, die Rahmenbedingungen bei der Mobilität zu verbessern. Künftig ist es möglich, Trennungsgeld bei einer Rückversetzung aus dem Ausland über die Vorschriften zu Reise- und Umzugskostenvergütung hinaus, parallel zu beziehen. Zudem sind jetzt Trennungsgeldzahlungen über acht Jahre hinaus möglich.
Die Einsatzversorgung wird ausgeweitet, bestimmte Leistungen z.B. sind jetzt auch für Soldaten auf Zeit, Freiwilligendienst Leistende und Reservisten vorgesehen. Außerdem werden Soldatinnen und Soldaten im Reachback-Verfahren – zum Beispiel solche, die mit der Bild- oder Tonauswertung aus Einsatzgebieten befasst sind – unter den Schutzschirm der Einsatzversorgung gezogen. Diese Forderung hatte der DBwV erstmals 2020 im vielbeachteten Forderungspapier „Mission Seele“ aufgestellt. Damals war der Forderung sowohl von Politikern als auch vom BMVg keine Chance eingeräumt worden. Der DBwV blieb dennoch beharrlich dran am Thema.
Ausnahmetatbestandszuschlag wird erhöht
Zudem wurden nun bessere Kostenerstattungsmöglichkeiten für Familien- oder Pflegeaufgaben bei Verwendungen oder Dienstleistungen im Ausland beschlossen. Der Ausnahmetatbestandszuschlag wird endlich – zum ersten Mal seit seiner Einführung vor über fünf Jahren – erhöht. Mehrarbeit und besondere zeitliche Belastungen von Soldatinnen und Soldaten können künftig auch neben Auslandsdienstbezügen finanziell vergütet werden. Und der Ehepartnerzuschlag für Empfängerinnen und Empfänger von Auslandsdienstbezügen, der bislang nur für Angehörige des Auswärtigen Dienstes vorgesehen war, soll nun endlich auch Soldaten und Beamten im Geschäftsbereich des BMVg zugutekommen.
Dem DBwV ist es kurz vor Beschluss des Gesetzes im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch gelungen, weitere Verbesserungen zu erreichen. Quasi „auf den letzten Metern“ wurde etwa der Wegfall sämtlicher Hinzuverdienstgrenzen für Soldaten im Ruhestand in den Gesetzentwurf aufgenommen. Das war das Ergebnis jahrelanger unablässiger Bemühungen des DBwV. Zuletzt konnte der Bundesvorsitzende, Oberst André Wüstner, der im Dezember vergangenen Jahres als Experte in die Öffentlichen Anhörung zum Artikelgesetz Zeitenwende geladen war, unter anderem auch mit seinen Argumenten gegen die Hinzuverdienstgrenzen überzeugen. In Zeiten, in denen Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden, ist es aus der Zeit gefallen, ehemaligen Soldaten die Arbeitsaufnahme zu erschweren. Fazit: Auch der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ist ein lupenreiner Verbandserfolg.
Der Blick des DBwV richtet sich jetzt bereits auf die Zeit nach der Bundestagswahl am 23. Februar. „Wir arbeiten weiter intensiv daran, wichtige Forderungen umzusetzen, die mit diesem Gesetz noch nicht erfüllt worden sind“, kündigt Dr. Buch an. Das umfasst beispielsweise die Forderung nach einer weiteren Erhöhung des Ausnahmetatbestandzuschlags. Die aktuelle Erhöhung reicht aus Sicht des Verbandes bei Weitem nicht aus, da damit nicht einmal der Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre ausgeglichen wird. Zentrale Anliegen sind daneben die zeitgemäße Ausgestaltung der Einsatzversorgung sowie der Herausforderungen im Bereich Personal.
Die Debatte zum Artikelgesetz war verbunden mit den Debatten zum Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich sowie zum Gesetzentwurf über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften, die beide ebenfalls angenommen wurden.