Bundesfinanzminister Scholz gegen Verschiebung der Altersgrenzen
Berlin. Diese Nachricht begrüßen wir ausdrücklich: Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am Samstag dementieren lassen, dass er sich für eine längere Arbeitszeit von Soldaten einsetzt. Das Finanzministerium kassierte damit eine Meldung vom selben Tage, nach der das BMF dem „Artikelgesetz zur nachhaltigen Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft“ nur zustimmen wolle, wenn unter anderem die Altersgrenzen für Berufssoldaten angehoben würden. Der Deutsche BundeswehrVerband hatte scharf gegen diese Forderung protestiert.
Wie ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, handelt es sich bei der entsprechenden Stellungnahme lediglich um einen Diskussionsbeitrag zu der Frage, wie man „die Attraktivität der Bundeswehr steigern kann im Einklang mit den vorhandenen Haushaltsmitteln.“
Der Deutsche BundeswehrVerband erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich daran, dass sich alle Regelungen, die die Bundeswehr betreffen, einem Ziel unterordnen müssen: der Einsatzbereitschaft. Dazu gehört natürlich auch die Personal- und Altersstruktur: Dass Streitkräfte ein möglichst niedriges Durchschnittsalter brauchen, liegt auf der Hand. Leider ist das Verständnis für die Besonderheiten des Soldatenberufes einigen Ministerialbeamten anderer Ressorts oder einzelnen Politikern abhanden gekommen. Der Dienst in den Streitkräften lässt sich nicht mit dem öffentlichen Dienst vergleichen. Deshalb darf sich die Bundeswehr auch keinesfalls die Hoheit über das Thema „Personalstruktur“ nehmen lassen – das schließt natürlich die Zurruhesetzungspraxis ein“ sagte der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner.
Wüstner weiter: „Dass Soldaten länger Dienst leisten sollen, ist ein alter Hut. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen wurde bereits im Dienstrechtsneuordnungsgesetz festgelegt, sie läuft im Übrigen planmäßig: Die Streitkräfte befinden sich exakt im vorgegebenen Korridor. Was die Veränderungen im Bereich der Altersgrenzen anbelangt, stelle ich fest, dass diese bewusst nicht im Koalitionsvertrag verankert wurden. Zudem hat Ministerin von der Leyen zurecht bereits festgelegt und kommuniziert, dass es in dieser Legislaturperiode keine gesetzliche Anpassungen der Altersgrenzen bei der Zurruhesetzung geben wird. Alles andere wäre ein Vertrauensbruch erster Klasse - das ist der Verteidigungsministerin bewusst.“
Für den DBwV heißt es nun Ruhe bewahren, weitere Gespräche führen, Knoten zwischen einzelnen Ressorts lösen und für ein gutes Gesetz zur nachhaltigen Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft sorgen. Das haben wir schon immer getan und werden dies auch entsprechend weiter tun - und zwar erfolgreich!