Aufgrund eines Rahmenvertrags mit der Airbus Defense & Space GmbH gibt es künftig einen einheitlichen Mindeststandard für private Telefonie und Internetnutzung. Foto: dpa

Aufgrund eines Rahmenvertrags mit der Airbus Defense & Space GmbH gibt es künftig einen einheitlichen Mindeststandard für private Telefonie und Internetnutzung. Foto: dpa

23.11.2016

Betreuungskommunikation: DBwV mit „Feldpost 2.0“ erfolgreich

Besser spät als nie: Die kostenfreie Betreuungskommunikation für alle war schon lange geplant und vom Deutschen BundeswehrVerband gefordert, jetzt kommt sie endlich. Auf Grundlage eines Rahmenvertrags mit der Airbus Defense & Space GmbH gibt es künftig einen einheitlichen Mindeststandard für private Telefonie und Internetnutzung. Nach Angaben des BMVg wurden jetzt alle nötigen technischen Voraussetzungen implementiert.

Im Auslandseinsatz über das Internet mit Familie und Freunden in Kontakt bleiben – das ist für viele Angehörige von anderen Nato-Streitkräften schon lange selbstverständlich. Für Bundeswehrangehörige dagegen war eine gelungene Online-Kommunikation bislang oftmals ein Glücksfall: Die zum Teil dürftigen Übertragungsraten sorgten bei der Videotelefonie häufig für ruckelige Bilder - wenn die Verbindung überhaupt zustande kam. Und das Abrufen von E-Mails mit Anhängen wurde zur Geduldsprobe.

Das Bereitstellen einer modernen, umfassenden und kostenfreien Betreuungskommunikation in den Einsatzländern der Bundeswehr war über viele Jahre eine Forderung des DBwV und floss als wichtiger Punkt in die Attraktivitätsagenda der Bundeswehr ein. Für die Bundeswehrangehörigen ist der Vertrag in vielen Bereichen eine Verbesserung, nicht jedoch in allen.

Der Rahmenvertrag soll es nach Angaben des BMVg ermöglichen, dass „mindestens die Hälfte der Bundeswehrangehörigen aus der jeweiligen landgestützten Auslandsverpflichtung zeitgleich mit den Angehörigen kostenfrei kommunizieren kann“. Immerhin zehn Prozent davon können zeitgleich auch über Video telefonieren. Damit sollen laut BMVg die mit der Auslandsverpflichtung verbundenen Belastungen durch die lange räumliche Trennung von den Angehörigen reduziert werden.

Bei zukünftigen Vertragsverhandlungen wird der DBwV darauf achten, dass die Bandbreite, Verfügbarkeit und Datensicherheit zeitgemäß angepasst wird. Nach Vorlage valider Erkenntnisse zum Nutzerverhalten wird bewertet, ob und in welcher Form Nachsteuerungsbedarf besteht. Wir bitten um Rückmeldung, sollten z.B. die vertraglichen Vereinbarungen im Einsatzort nicht eingehalten werden oder Verbesserungsvorschläge bestehen.

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