Rückwirkend zum 1. März 2018 erfolgt eine Anhebung der Bezüge um 2,99 Prozent Foto: pixabay

Rückwirkend zum 1. März 2018 erfolgt eine Anhebung der Bezüge um 2,99 Prozent Foto: pixabay

27.09.2018
RoK

Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifanpassung vollzogen

Berlin. Mit der heute bereits bei vielen Betroffenen vollzogenen vorläufigen Auszahlung der Bezüge hat die Bundesregierung Wort gehalten und damit auch die im Frühjahr erfolgte Tarifanpassung auf die Besoldung und die Versorgung – zunächst vorläufig – übertragen. Rückwirkend zum 1. März 2018 erfolgt eine Anhebung von 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 wird eine Anhebung von 3,09 Prozent vorgenommen, und zum 1. März 2020 schließt sich eine Anpassung von 1,06 Prozent an. 

Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, der die Anpassung als zuständiges Bundesvorstandsmitglied in seiner Funktion als Vorsitzender Fachbereich Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht fachlich begleitet freut sich über Anpassung und sagt: „Für uns war nur eine lineare Übertragung auf alle Besoldungsgruppen ein Thema, da wir die diesjährige Anpassung an den Bedürfnissen der gesamten Mitgliedschaft messen. Nur der jetzt erfolgte und von uns geforderte Weg führt vor allem auch für die Versorgungsempfänger zu angemessen Ergebnissen.“Aufgrund der ungewöhnlichen Ausgestaltung des Tarifergebnisses musste in der Tat eine Strategieänderung von der inhalts- zeit- und wirkungsgleichen Übertragung hin zu einer linearen Anpassung anhand prozentualer Durchschnittswerte vorgenommen und durch den Bundesvorstand beschlossen werden.

Daran zu denken ist, dass beim ersten Erhöhungsschritt im Bereich der Besoldung und Versorgung der Abzug der Versorgungsrücklage enthalten ist. Dies erklärt den einmaligen Abzug von 0,2 Prozent im Vergleich zum Tarifergebnis (§ 14a BBesG). Jetzt sind die Abgeordneten gefordert. Das Anpassungsgesetz muss noch im Bundestag verabschiedet werden. Wir rechnen damit derzeit zum Ende dieses Jahres. Erst mit dem offiziellen In-Kraft-Treten des Anpassungsgesetzes werden die aktuell noch unter Vorbehalt stehenden Zahlungen endgültig wirksam.

„Mit der Auszahlung der erhöhten Bezüge befindet sich ein wesentliches Verbandsprojekt aus dem vergangen Jahr auf der Zielgeraden“, sagt Klaus Scharf, der in seiner Funktion als Fachbereichsvorsitzender zivile Beschäftigte die Tarifanpassung fachlich begleitet hat. Bereits bei der letzten Hauptversammlung im November 2017 haben die Delegierten mit überwältigender Mehrheit unsere Tarifforderung beschlossen. Daran schlossen sich Gespräche und Arbeitsgespräche zur Abstimmung mit den anderen Interessensvertretungen und Berufsverbänden an.

Im Rahmen der Verbändebeteiligung haben wir unsere Forderungen nachdrücklich platziert und insbesondere die fehlende Dynamisierung der Zulagen und weiterer Besoldungsbestandteile gerügt. Zur Beantwortung detaillierter Fragen haben wir erneut ein sog. FAQ erstellt, in dem wir Fragen zur diesjährigen Anpassungsrunde beantworten und weitere Hintergrundinformationen liefern. Bei Bedarf geht es hier direkt zum Dokument.

Auch bekannt und bewährt hat sich der Flyer, in dem die grundsätzlichen Strukturen der Besoldung und des Tarifergebnisses auch in diesem Jahr dargelegt sind. Dieser war der September-Ausgabe der Verbandszeitung beigefügt. Eine Online-Version des Flyers ist hier einsehbar.

Schließlich sind für die Versorgungsempfänger und deren Angehörige noch weitere Kennzahlen und Berechnungsgrundlagen relevant, die wir in gewohnter Weise erstellt haben und zunächst online im internen Bereich unserer Homepage zur Verfügung gestellt haben. Bei Bedarf geht es hier direkt zum Dokument. Die entsprechende Tabelle werden wir aber ebenfalls in der Oktober-Ausgabe unserer Verbandszeitung noch einmal abdrucken.

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