Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifanpassung ins Gesetzesblatt aufgenommen
Berlin. Mit der heutigen Aufnahme des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes in das Bundesgesetzblatt ist der letzte formale Schritt erledigt. Die Bundesregierung hat ihr Versprechen eingehalten und die im Frühjahr erfolgte Tarifanpassung auf die Besoldung sowie Versorgung übertragen. Durch In-Kraft-Treten des am 27.09.2018 vom Bundestag verabschiedeten Anpassungsgesetzes sind die bisher unter Vorbehalt stehenden Auszahlungen nun endgültig rechtswirksam. So erfolgt rückwirkend zum 1. März 2018 eine Anhebung der Bezüge von 2,99 Prozent. Eine weitere Anhebung von 3.09 Prozent wird zum 1. April 2019 vorgenommen. Zum 1. März 2020 schließt sich eine weitere Anpassung von 1,06 Prozent an.
Mit der nunmehr linearen Anpassung des Tarifergebnisses auf alle Besoldungsgruppen konnte erneut ein wesentliches Verbandsprojekt umgesetzt werden, das den Bedürfnissen aller aktiven und ehemaligen Soldaten sowie Beamten Rechnung trägt.
Der Startschuss für das verbandliche Vorgehen fiel bereits bei der letzten Hauptversammlung im November 2017, als die überwältigende Mehrheit der Delegierten für die Tarifforderung stimmten. Dem Beschluss folgten zahlreiche Gespräche mit anderen Interessenvertretungen und Berufsverbänden. Der Tarifabschluss zwischen Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern fiel zufriedenstellend aus. Im Rahmen der Verbändebeteiligung und im sich anschließenden Gesetzgebungsprozess der Übernahme der Tarifergebnisse durch den Besoldungsbereich, platzierte der BundeswehrVerband seine Forderungen nachdrücklich und rügte zeitgleich Lücken, wie die fehlende Dynamisierung der Zulagen.
Für die Beantwortung detaillierter Fragen aus der Mitgliedschaft sowie der Lieferung weiterer Hintergrundinformationen wurden ein sog. FAQ zur diesjährigen Anpassungsrunde und ein Besoldungsflyer erstellt. Dieser ist bei Bedarf hier einsehbar. Eine Besoldungstabelle für die Versorgungsempfänger und deren Angehörige mit weiteren Kennzahlen und Berechnungsgrundlagen sind im internen Bereich der Homepage abrufbar. Bei Bedarf geht es hier direkt zum Dokument.