Kurz erklärt: Weihnachtsgeld ist in den monatlichen Bezügen enthalten
Berlin. Bis zum 30. Juni 2009 war das sogenannte Weihnachtsgeld (die jährliche Sonderzahlung) ein Betrag, der jedes Jahr mit dem Dezembergehalt gezahlt wurde. Das letzte Weihnachtsgeld wurde im Jahr 2009 gezahlt. Damals wurde diese Zahlung eingestellt und anstatt einer einmaligen Sonderzahlung ein entsprechender Betrag auf das Grundgehalt angerechnet.
Konkret bedeutet dies, dass das Weihnachtsgeld in Höhe von monatlich 2,5 Prozent im Grundgehalt fest verankert ist. Diese Umstellung hat der DBwV damals befürwortet. Damit ist sichergestellt, dass das Weihnachtsgeld nicht so einfach wie eine jährliche Sonderzahlung gestrichen werden kann.