Auch Operationstechnische Assistenten erhalten jetzt Zulagen
Das hat für Entrüstung gesorgt: Im vergangenen Jahr wurde zwar die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) angepasst. Doch zunächst sollten die Operationstechnischen Assistenten von den Änderungen und den Zulagen in Höhe von 70 respektive 150 Euro nicht profitieren – obwohl auch das Sanitätspersonal von der Anpassung des Paragrafen 21 EZulV betroffen war.
Eine Vielzahl von Mitgliedern meldete sich daraufhin bei uns. Wir haben schnell auf unterschiedlichen Wegen für Abhilfe gesorgt: Die bestehenden Ungereimtheiten, die auf eine zunächst unterschiedliche Bewertung der entsprechenden Regelung zurückzuführen waren, wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen, insbesondere dem zuständigen Fachreferat im BMVg, im Sinne der Mitglieder gelöst. Die Operationstechnischen Assistenten sind jetzt wieder zulagenberechtigt. Gut so!