Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat zur Bewältigung der besonderen Lage COVID-19 eine Kampagne gestartet: #reserve.hilft. Foto: DBwV/Scheurer

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat zur Bewältigung der besonderen Lage COVID-19 eine Kampagne gestartet: #reserve.hilft. Foto: DBwV/Scheurer

21.04.2020
DBwV/R6

Hinweise für Reservisten in der Corona-Krise

Berlin. Vorab: Durch die gegenwärtige Krisenlage ändert sich nichts an den bisherigen wehr- und verwaltungsrechtlichen Verfahrensabläufen. Auf situationsbezogene Besonderheiten weisen wir im Folgenden gern hin.

Bearbeitung der Anträge auf Unterhaltssicherung
Angesichts der reduzierten Vor-Ort-Präsenz (gem. Weisung Nr. 4 des BMVg vom 19.03.2020) in der zentralen USG-Behörde ist mit der verzögerten Bearbeitung von Neuanträgen auf Unterhaltssicherung zu rechnen. Zur Vermeidung unbilliger Härten werden daher seit dem 2. April Dienstantritte von Reservisten konkludent als Anträge auf Leistungen gem. § 8 USG (Mindestleistung) gewertet, beschieden und zur Auszahlung gebracht.

Ausnahmen gelten für Versorgungsempfänger und Reservisten, deren Bezüge fortgezahlt werden. Eventuell auftretende Differenzen zwischen der Mindestleistung und der zustehenden Leistung (z.B. Entgeltersatz oder Leistungen an Selbständige) sollen zu einem späteren Zeitpunkt von Amts wegen erfolgen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz der USG-Behörde.

Verfahrensweise bzgl. Quarantäne
Über die notwendigen Maßnahmen entscheidet der zuständige Truppenarzt der Dienstleistungsdienststelle. Dieser kann die Absonderung von Soldaten am Standort oder auch häusliche Quarantäne anordnen.

Ausnahmeregelung für Reservisten bei der wehrmedizinischen Begutachtung
Die Heranziehung ist nunmehr auch nach mehr als 36 Monaten seit dem Dienstzeitende ohne erneute ärztliche Untersuchung zulässig, wenn sich keine Änderungen des Gesundheitszustandes ergeben haben. (siehe Anlage E der Weisung Nr. 4 des BMVg vom 19.03.2020)

Sie wollen sich als Reservist einbringen?
Die Abteilung VI des Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat zur Bewältigung der besonderen Lage COVID-19 eine Kampagne gestartet:  #reserve.hilft  

  • Beorderte Reservisten wenden sich zunächst an ihren Beorderungstruppenteil.
  • Unbeorderte Reservisten wenden sich an BAPersBw Abt. VI oder an das wohnortbezogen zuständige Karrierecenter. Kontaktaufnahme mit dem BAPersBw VI bitte über reserve.hilft@bundeswehr.org
  • Ungediente sollen sich bitte an Blaulichtorganisationen wenden.

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