Erste grundlegende Entscheidungen …
Der Justitiar des Verbandes, Christian Sieh, der die Leitung des Koordinierungsausschusses innehatte, stellte die Arbeitsergebnisse dieses Gremiums vor. Das Plenum traf dazu erste Entscheidungen zu Satzung und Grundsatzprogramm des Verbandes. Das Grundsatzprogramm ist mit kleinen Änderungen neu gefasst worden. Sie dienen der Anpassung an die gesellschaftlichen und verbandlichen Realitäten, sagte Sieh. Die Hauptversammlung beschloss das modifizierte Programm.
Einen ersten Abstimmungsmarathon bewältigten die Delegierten bei den Anträgen zur Satzung des BundeswehrVerbandes. Hier beschlossen sie zahlreiche Änderungen, vor allem redaktionelle Verbesserungen. Nicht überzeugen ließen sich die Teilnehmer von der Verlängerung der Amtszeit der Kameradschaftsvorstände auf drei Jahre. Hier blieb die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Satzungsänderung ebenso aus wie bei ähnlichen Anträgen für die Landes- und Bundesebene. Diese hätten eine Verlängerung der Mandate für die Vorstände auf fünf Jahre bedeutet. Nun bleibt alles beim Alten, was die Amtsperiode der Vorstandsmitglieder angeht. Auch die Einrichtung eines Mandats für die Angelegenheiten der Soldaten auf Zeit (Beisitzer SaZ) im Bundesvorstand fand keine Mehrheit.
Allerdings plädierten die Delegierten der Hauptversammlung für eine anders geartete Erweiterung des Bundesvorstandes. Künftig, so der mit der erforderlichen Mehrheit gefasste Beschluss, wird ein Vorsitzender Fachbereich zivile Beschäftigte als ordentliches Bundesvorstandsmitglied die Interessen dieser Statusgruppe vertreten. Während der 17. Hauptversammlung 2005 hatte sich die Interessenvertretung entschlossen, auch zivile Kollegen aufzunehmen und deren Interessen zu vertreten.
Schließlich ging es um die notwendige Anpassung der Mitgliedsbeiträge. Wie fast immer, wenn es ums Geld geht, waren die Meinungen geteilt. Wie gravierend soll die Erhöhung ausfallen? Wann sollen die Erhöhungsschritte vorgenommen werden? Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte eine Empfehlung vorgelegt, die die Hauptversammlung nach langer Diskussion schließlich annahm. Danach steigen die Beiträge zum 1. April 2014 für die Ehemaligen um 1,50 Euro auf 8,50 Euro monatlich. Für die Aktiven wird der Beitrag zum gleichen Datum auf 9,50 Euro steigen. Darin ist allerdings eine Diensthaftpflichtversicherung enthalten, für die der Soldat normalerweise deutlich mehr als einen Euro aufwenden müsste.
In einem weiteren Erhöhungsschritt steigen die Beiträge zum 1. Juli 2016 um jeweils einen weiteren Euro. Damit ist der Verband für die Herausforderungen der kommenden Amtsperiode des Bundesvorstands gerüstet.