Soldaten im Bundestag. Foto: dpa

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17.12.2014

Kabinett verabschiedet Irak-Einsatz

Die Bundesregierung hat heute die Entsendung von Bundeswehrsoldaten in den Nordirak beschlossen. Bis zu 100 Soldatinnen und Soldaten sollen verschiedene Aufträge erhalten: Im Raum Erbil werden sie Ausbildungslehrgänge für die kurdischen Kämpfer und die irakischen Streitkräfte im Konflikt gegen den IS („Islamischer Staat“) durchführen.

Weitere Soldaten werden die „bedarfsabhängige Fortsetzung von Lieferungen militärischer Ausrüstung“, Verwundetentransport und sanitätsdienstliche Versorgung für die kurdischen und irakischen Kämpfer leisten. Außerdem geht es um Verbindungsoffiziere bei der Anti-IS-Koalition Operation Inherent Resolve. Das Mandat ist auf ein Jahr begrenzt.

Das letzte Wort hat der Bundestag. Denn die Bundesregierung will trotz des reinen Ausbildungs- und Unterstützungscharakters der Mission einen Parlamentsbeschluss herbeiführen. Damit ist schon mal eine Forderung des Deutschen BundeswehrVerbandes erfüllt. „Kein Einsatz ohne Mandat“, sagte der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, noch letzte Woche. Die Parlamentsbeteiligung sei eine Stärke Deutschlands. Schließlich ist der Rückhalt des Bundestages wichtig für die Soldatinnen und Soldaten und ein Baustein für die gesellschaftliche Debatte über Sicherheitspolitik.

Es fehlt noch die letzte Klärung rechtlicher Fragen. Nicht nur die Die Linke hält den Einsatz für verfassungswidrig, da ein Beschluss des UN-Sicherheitsrates oder wenigstens der NATO fehle und ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr immer im Rahmen eines „Systems kollektiver gegenseitiger Sicherheit“ erfolgen müsse. Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht schon angekündigt.

Der Deutsche BundeswehrVerband sieht einem solchen Verfahren recht gelassen entgegen. Erstens liefert die Bundesregierung eine rechtliche Argumentation, die sich zumindest hören lassen kann: Sie beruft sich auf die Resolution 2170 (2014) und die Erklärung vom 19. September 2014 des UN-Sicherheitsrates mit dem Appell an die internationale Gemeinschaft, die irakische Regierung im Kampf gegen IS zu unterstützen. Zusammen mit der Einladung Iraks ist das eine ähnliche rechtliche Konstruktion wie schon bei der Operation Enduring Freedom gegen das Taliban-Regime in Afghanistan in 2001. Auch dies war unter Völkerrechtlern hoch umstritten, aber galt nicht als „an den Haaren herbei gezogen“.

Zweitens würde auch ein solches Verfahren der Rechtssicherheit im Einsatz dienen. Rund 20 Jahre nach der „Out of area“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 gäbe es vielleicht eine Fortentwicklung und Anpassung der Rechtsprechung an die Einsatzarmee Bundeswehr.

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