Lange wurde am Missionsmodell geschraubt, jetzt wird das Analysetool mit einer neuen Dienstvorschrift implementiert. Foto: Bombeke

Lange wurde am Missionsmodell geschraubt, jetzt wird das Analysetool mit einer neuen Dienstvorschrift implementiert. Foto: Bombeke

29.09.2017
pk/sl

Einsatz: Neue Dienstvorschrift „Missionen“

Berlin. Voraussichtlich Anfang Oktober wird die Zentrale Dienstvorschrift A-110/1 „Anerkennung von Verwendungen als Missionen" vom BMVg erlassen. Zweck der Vorschrift ist es, zentrale Vorgaben zur Anerkennung von Verwendungen als Grundlage für eine transparente Zuerkennung von Maßnahmen aus den Bereichen Personalwesen sowie Betreuung und Fürsorge zu schaffen.

Gleichzeitig wird das sogenannte Missionsmodell, welches von der AG „Einsatz“ im BMVg entwickelt wurde, implementiert. Mit diesem Analysetool sollen die Ungleichbehandlungen der Bundeswehrangehörigen in den verschiedenen Einsatz- und Verwendungsformen erfasst und anschließend beseitigt werden. Dieser Ansatz ist eine deutliche Abkehr von der bisherigen Verfahrensweise, nach der auf die Art der Verwendung abgestellt wurde. Erstmalig rücken damit die Bedingungen und Auswirkungen auf die Bundeswehrangehörigen in den Fokus. Das begrüßt auch der DBwV-Vize Hauptmann Andreas Steinmetz, im Bundesvorstand für die Auslandseinsätze zuständig: „Mit dem Missionsmodel können erstmalig Belastungen in unterschiedlichen Einsätzen systematisch erfasst und verglichen werden. Dies bietet die Chance, zukünftig unseren Soldaten angemessene Anerkennung, Betreuung und Fürsorge zukommen zu lassen.“

Seit Beginn war der DBwV in den Erarbeitungsprozess eingebunden und hat konstruktive Vorschläge unterbreitet. Diese neue Herangehensweise spiegelt die Erfahrungen aus den immer vielfältigeren Einsätzen wider. Zugrundeliegende Erkenntnis ist, dass die bisherige enge Fokussierung auf mandatierte Einsätze die heutige Einsatzrealität nicht hinreichend erfasst.

Ob die hohen Erwartungen erfüllt werden, behält der DBwV genau im Blick und wird mögliche Nachbesserungen bei den zuständigen Stellen sofort einfordern. Klar ist auch, dass die Fragen zur AVZ-Systematik und Einsatzversorgung nicht auf der Vorschriftenebene geregelt werden können. Deshalb wird der DBwV hierzu geeignete Verbandsforderungen in das neue Artikelgesetz mit aufnehmen.

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