Blumen vor dem "Auschwitz-Gedenkstein" in Strasbourg. Foto: DPA

Blumen vor dem "Auschwitz-Gedenkstein" in Strasbourg. Foto: DPA

27.01.2015
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Wider die Geschichtsvergessenheit

Trauer und Gedenken zum 70. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 brach sich deren totalitärer Charakter endgültig Bahn. Auf der Grundlage der „Reichstagsbrandverordnung“ wurden Oppositionelle, und solche die dafür erklärt wurden, festgenommen, in mindestens 70 Lagern interniert, gefoltert und teilweise hingerichtet. Tag des Erlasses war der 28. Februar 1933, nur fünf Tage später fand die Reichstagswahl statt.

Nicht nur SS und SA, auch Polizei und Justiz waren involviert. Erst 1934 wurde die Konzentrationslager der SS und damit Reichsführer-SS, Heinrich Himmler, unterstellt. Himmler ernannte Theodor Eicke Anfang Juli 1934 zum „Inspekteur der Konzentrationslager“. Eicke, der zuvor das Lager Dachau bei München geleitet hatte, organisierte das Lagersystem neu. Ab 1935 wurden die Konzentrationslager mehr und mehr zu Orten, in denen die Rassenpolitik der Nazis umgesetzt wurde. Ende 1938 wurden rund 54.000 Menschen in Lagern festgehalten, etwa 30.000 davon waren Juden. Die SS wütete unter den wehrlosen Menschen. Parallel dazu nahmen die Kriegsvorbereitungen zu. Neue Lager wurden aufgebaut (Sachsenhausen, Buchenwald, Flossenbürg, Mauthausen, Ravensbrück), umgebaut (Dachau) oder aufgegeben.

Mit Ausbruch des Krieges 1939 kam es zu einer neuen Verschleppungswelle. In Deutschland traf dies noch vorwiegend Oppositionelle, in eroberten Gebieten im Osten Europas gezielt Juden, Sinti und Roma sowie Oppositionelle. Spätestens ab 1941 nahm das Grauen in den Konzentrationslagern ein nie dagewesenes Ausmaß an. Es kam zum planmäßigen und massenhaften Einsatz von Sklavenarbeit sowie zum systematischen Massenmord an Juden, Sinti und Roma.

Auschwitz wurde so, neben den reinen Vernichtungslagern wie Treblinka, Sobibor, Chelmno oder Belzec, zum Symbol für den Holocaust beziehungsweise die Shoa. In ihrem Rassewahn ermordeten die Nazis rund sechs Millionen Menschen in den Konzentrations- und Vernichtungslagern. Allein nach Ausschwitz wurden 1,3 Millionen Menschen deportiert, es waren mehrheitlich Juden, von denen zwischen 1940 und 1945 mehr als eine Million ermordet wurde. "Arbeitsunfähige“ Menschen, wie beispielsweise Kinder, Kranke und Alte, wurden sofort in die Gaskammern getrieben. Alle anderen sollten durch Arbeit vernichtet werden. Dabei täuschen viele Bilder, die wir beispielsweise aus unseren Schulbüchern kennen. Es sind Täterbilder. Zum Beispiel das Antreten auf dem Bahnsteig in Reih und Glied hat so nur für die Kamera stattgefunden. Stattdessen wurden die Menschen brutal aus den Wagons geprügelt. Aus der Zeit vor der Befreiung gibt es aus naheliegenden Gründen kaum Fotografien. Stattdessen zeigen das „Auschwitz-Album“, wovon ein Album in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem und eines im United States Holocaust Memorial Museum in Washington D.C. aufbewahrt wird, Bilder von lachenden SS-Mannschaften. Sie musizieren gemeinsam, plaudern vergnügt und entspannen sich mit ihren Familien in einem Erholungszentrum unweit des Lagers. Ebenfalls zu sehen ist Mediziner Josef Mengele, welcher grauenhafte Versuche an Menschen, darunter auch Kindern, anstellte. Die Opfer wurden deswegen mitunter sogar besser ernährt. Mengele setzte sich, wie viele andere Nazi-Verbrechter, nach Südamerika ab. Er wurde nie für seine Taten belangt. Als im Januar 1945 die Front immer näher rückte, trieb die SS in einem letzten sinnlosen Gewaltexzess 58.000 Auschwitz-Häftlinge auf Todesmärschen in Richtung Westen. Ein letzter sinnloser Akt der Grausamkeit. Am 27. Januar, heute vor 70 Jahren also, befreite die Rote Armee das Lager von seinen deutschen Tätern. Ganz Deutschland gedenkt heute der Opfer dieses historisch beispiellosen Verbrechens. "Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.“ Das sagte Bundespräsident Roman Herzog 1996. Seinen Worten fühlt sich auch der Deutsche BundeswehrVerband verpflichtet.

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